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Dezentrale Impfangebote auch im Dezember 2022 und Januar 2023

Auch in den nächsten Monaten bieten der Landkreis Schmalkalden-Meiningen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) wieder dezentrale Sonder-Impfaktionen an.

Im Zwei-Wochen-Rhythmus macht das mobile Impf-Team der KVT immer freitags in Kaltensundheim, Schmalkalden, Zella-Mehlis und Meiningen Halt.

Die Sonder-Impfaktionen finden am 9. Dezember 2022, 23. Dezember 2022, 6. Januar 2023 und 20. Januar 2023 jeweils von 15.30 bis 16 Uhr im Rhön-Gymnasium in Kaltensundheim (Petersgärten), von 16.45 bis 17.30 Uhr in der Tourist-Info Schmalkalden (Auergasse), von 18 bis 18.45 Uhr in der vhs Zella-Mehlis (Sommerauweg) und von 19.15 bis 20 Uhr in Meiningen statt – in der Kreisstadt wechselt aber im Januar die Räumlichkeit. Zu den Terminen am 9. und 23. Dezember 2022 erfolgen die Impfungen im Volkshaus in Meiningen (Landsberger Straße). Am 6. und 20. Januar 2023 macht das Impfteam im Katschutz-Zentrum des DRK (Henneberger Straße) Station.

Verimpft werden wieder der mRNA-Impfstoff von BioNTech als auch der Protein-Impfstoff Novavax. Auch der aktuelle, an die BA.4 und BA.5-Variante angepasste Impfstoff steht für Auffrischungsimpfungen zur Verfügung. „Wir empfehlen für den Booster den neuen, angepassten Impfstoff von BioNTech“, sagt  Dr. Jana Oechel, die Medizinerin im Gesundheitsamt. „Im Prinzip kann sich jeder ab 12 Jahren mit dem neuen Omikronimpfstoff als Booster impfen lassen – egal ob es sich um den ersten, zweiten oder dritten Booster handelt. Jedoch sollten hierfür auch die Empfehlungen der STIKO und das persönliche Lebensrisiko Berücksichtigung finden.“ Zur Grundimmunisierung sind die BA.4/BA.5-Impfstoffe nicht zugelassen. Die Booster-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission nach einem Mindestabstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis, also einer vorangegangenen Infektion oder COVID-19-Impfung, empfohlen. In bestimmten Fällen, etwa bei Risikopersonen, kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden.

Was ist bei den Impfungen zu beachten?

Für BioNTech:

  • Erst-, Zweit- oder Drittimpfung für alle Bürger ab 12 Jahren, Erst- oder Zweitimpfung für alle Kinder ab 5 Jahren (Kinder bis 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche. Voraussetzungen beim Impfschema werden im Rahmen der individuellen Beratung durch das medizinische Personal beziehungsweise vorab durch den Hausarzt geprüft. Die zweite Impfung mit BioNTech kann frühestens nach drei Wochen vorgenommen werden.
  • Impfungen von Kindern unter 5 Jahren sind nicht möglich, da der Impfstoff für diese Altersgruppe im Bus nicht vorhanden ist.
  • Die Viertimpfung wird laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle ab 60 Jahren oder mit entsprechenden Vorerkrankungen, Pflegepersonal und pflegende Angehörige empfohlen.
  • Die Zweit- oder Drittimpfung wird für alle ehemaligen Infizierten (frühestens vier Wochen nach Genesung) angeboten.
  • Die Boosterimpfung bei einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson ist schon nach vier Wochen möglich und sollte unbedingt wahrgenommen werden, da der Schutz hier sehr rasch wieder abnimmt.
  • BioNTech ist für Boosterimpfungen empfohlen, unabhängig vom Impfstoff bei der vorherigen Grundimmunisierung.

Wie bisher auch wird eine Kinder- und Jugendärztin im Impfbus anwesend sein, um ausführliche Beratungen von Kindern- und Jugendlichen sicherzustellen.

Für Novavax gilt:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab 12 Jahren. Verimpft werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen. Ausgenommen von der Empfehlung sind Schwangere und Stillende.
  • Ungeimpfte, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, können zur Grundimmunisierung eine Impfstoffdosis Nuvaxovid erhalten. Der Mindestabstand zur Infektion muss hier jedoch drei Monate betragen.

Notwendige Dokumente mitbringen

Zur Impfung mitgebracht werden müssen nur der Personalausweis oder die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Impfpass oder ein Ersatzformular und falls vorhanden: ein Medikationsplan, Allergiepass und/oder ein Ausweis zur Gerinnungskontrolle. Die Impfunterlagen können vor Ort ausgefüllt, idealerweise aber auch vorab hier oder unter www.lra-sm.de/impfaktion heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es wird darum gebeten, dass die Bürgerinnen und Bürger mindestens 20 Minuten vor Schließung der Impfstation wegen der Nachbeobachtungszeit zur Impfung erscheinen.

Zum Download und Ausdrucken:

BioNTech: Aufklärungsbogen (PDF) und Einwilligungserklärung (PDF)

Novovax: Aufklärungsbogen (PDF) und Einwilligungserklärung (PDF)

Weitere Informationen zu der Sonderimpfaktion und den Stationen:

Weitere Informationen zur Coronaschutz-Impfung unter:

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung

 

Veränderte Kriterien für vollständige Coronavirus-Schutzimpfung bis zum 30.09.2022 und ab dem 01.10.2022

Die Bundesregierung hat die Kriterien zur Erfüllung eines vollständigen Corona-Impfstatus aktualisiert. Danach gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

Bis zum 30. September:

  • zwei Impfungen oder
  • eine Impfung, wenn
    – vor der Impfung eine Infektion mittels Antikörpertest oder PCR-Test nachgewiesen          wurde oder
    – nach der Impfung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde und seit
    dieser Testung mindestens 28 Tage vergangen sind

Ab dem 1. Oktober 2022:

  • drei Impfungen mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zwischen der zweiten und dritten Impfung oder
    zwei Impfungen, wenn
    – vor der ersten Impfung eine Infektion mittels Antikörpertest nachgewiesen wurde oder
    – vor der zweiten Impfung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde oder
    – nach der zweiten Impfung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde und       seit dieser Testung mindestens 28 Tage vergangen sind

Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Corona-Impfstatus: http://www.lzkth.de/coronavirus-impfstatus

Alle zusammengefassten Informationen:
http://www.lzkth.de/coronavirus

Corona-Schutzimpfung in Schwangerschaft und Stillzeit

Welche Impfstoffe sind in Deutschland zugelassen?

  • mRNA Impfstoff: Comirnaty = Biontech
    – für alle Altersgruppen
    – 2. Impfung nach 3-6 Wochen
    – für 5-11-Jährige: reduzierte Dosis (1/3 von Erwachsenen), aktuell noch keine Auffrischung empfohlen
    – für 12-17-Jährige: Auffrischung nach 3-6 Monaten
    – Erwachsene ab 18 Jahren: Auffrischungsimpfung nach 3 Monaten
  • mRNA-Imfstoff: Spikevax = Moderna
    – erst ab 30 Jahren
    – 2. Impfung nach 4-6 Wochen
    – Auffrischungsimpfung erfolgt mit halber Dosis
  • Vektorimpfstoff: Vaxzervira = Astra Zeneca
    – erst ab 60 Jahren
    – 2. Impfung ab 4 Wochen
  • Vektorimpfstoff Vaccine Janssen = Johnson&Johnson
    – erst ab 60 Jahren
    – 2. Impfung ab 4 Wochen
    – 2 Impfungen mit diesem Impfstoff entsprechen einer Grundimmunisierung
  • Protein bzw. Totimpfstoff = Novavax
    – zugelassen ab 18 Jahren – Auslieferung Ende Februar 2022
    – zur Grundimmunisierung sind zwei Dosen erforderlich im Abstand von mindestens 3 Wochen
    – empfohlen zunächst für medizinisches Personal, die der einrichtungsbezogenen Impflicht unterliegen

Was bedeutet Grundimmunisierung bzw. vollständig geimpft?

  • Vollständig geimpfte Personen mit 2 Impfdosen
  • Personen mit Infektion (mit PCR-Nachweis) und einer 1 Impfung (nicht umgekehrt). Die Impfung sollte nach drei Monaten erfolgen. Die Möglichkeit besteht aber bereits nach vier Wochen. Die Person gilt vollständig geimpft (grundimmunisiert) ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
  • Personen mit Antikörpernachweis (ohne PCR-Nachweis) und einer Impfung (nicht umgekehrt). Die Impfung muss 4 Wochen nach dem Antikörpernachweis erfolgen. Die Person gilt vollständig geimpft (grundimmunisiert) ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
  • Personen mit einer Impfung und danach Infektion (PCR-Nachweis). Die Person gilt vollständig geimpft (grundimmunisiert) ab dem 29.Tag nach dem positiven PCR-Nachweis.

Wann tritt die volle Schutzwirkung der COVID-19 Impfung ein?

Bereits die erste Corona-Schutzimpfung reduziert das Risiko eines schweren Verlaufs deutlich. Der volle Impfschutz gegen COVID-19 tritt etwa 14 Tage nach einer vollständigen Impfserie ein – das heißt bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna und bei Johnson & Johnson mit mRNA-Impfstoff nach der zweiten Impfdosis. Der Impfschutz nach einer Booster-Impfung setzt nach etwa 7 bis 12 Tagen ein.

Was ist beim Genesenenstatus zu beachten?

Seit Januar 2022 gelten Menschen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, nur noch für drei Monate als genesen – zuvor waren es sechs Monate. Es gibt keine Übergangsfrist und es gilt nur ein PCR-Test als Nachweis. Das Datum der Abnahme des positiven PCR-Tests muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage, also 3 Monate, alt sein.

Wie lange gilt die Corona-Impfung/der Genesenenstatus in Deutschland?

Nach Ablauf folgender Fristen verliert man den Impfstatus.

  • Genesene: 3 Monate (bis höchstens 90 Tage nach PCR-Test)
  • Vollständig geimpft ohne Auffrischung: 9 Monate (270 Tage); bei 2G / 2G+ nur 3 Monate (90 Tage)
  • Vollständig geimpft mit Auffrischung: technisches Ablaufdatum nach 12 Monaten (noch nicht klar definiert!)

Eine Infektion nach Grundimmunisierung entspricht in Thüringen keiner Auffrischungsimpfung! Empfohlen wird – unabhängig von der Anzahl der Impfungen – eine Auffrischungsimpfung 3 Monate nach dem PCR-Nachweis!

 

Kassenärzte unterstützen Betriebe beim Impfen

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) unterstützt Unternehmen bei der Organisation von innerbetrieblichen Impfaktionen. Ab sofort können auch Unternehmen ohne festen Betriebsarzt innerbetriebliche Impfaktionen organisieren und ihren Mitarbeitern ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Die KVT vermittelt die notwendige ärztliche Betreuung für die Unterstützung eines mobilen Impfteams. Bei kleineren Betrieben wird der Zusammenschluss mit anderen Unternehmen empfohlen.

Die Anmeldung erfolgt über eine Checkliste, die ausgefüllt und bei der KVT eingereicht werden muss. Nachdem ein Pandemiestab die Daten geprüft hat, setzt sich die KVT für alle weiteren Schritte mit dem Betrieb in Verbindung. Mehr Informationen und Anmeldung unter www.impfen-thueringen.de/betriebe.php

Elektronischer Impfnachweis

Als erstes deutsches Bundesland führt Thüringen ein Pilotprojekt für den elektronischen Impfnachweis ein. Jeder, der in Impfstellen und Impfzentren geimpft wird, erhält diesen Beleg nach seiner vollständigen Impfung:

  • Die digitale Impfbescheinigung kann unter https://www.impfen-thueringen.de/impfbescheinigung/ angefordert werden.
  • Für Impfungen ab dem 12.05.2021 wird der Link automatisch versendet.
  • Ist keine E-Mail-Adresse oder Handynummer hinterlegt, erhält der Bürger unaufgefordert die Bescheinigung via Post zugesandt (nach Pfingsten).
  • Bei Impfungen durch mobile Impfteams bekommt die Einrichtung die Links unaufgefordert zugesandt (nach Pfingsten).

Hinweis: Genese, welche aus medizinischen Gründen nur eine Impfung erhalten, können aktuell noch keinen elektronischen Impfnachweis anfordern. Bis zur Umsetzung einer digitalen Lösung können betroffene Personen ihren vollständigen Impfschutz weiterhin durch ihren Impfausweis nachweisen.

Elektronischer Impfpass

Digitale Impfpässe werden bundesweit von Apotheken ausgestellt. Welche Apotheke im Landkreis Schmalkalden-Meiningen den digitalen Impfpass anbietet, kann über die Website mein-apothekenmanager.de in Erfahrung gebracht werden. Der Impfnachweis ist EU-weit gültig und soll somit Reisen in Europa erleichtern. Der entsprechende QR-Code kann mit dem Handy eingescannt und vorgezeigt werden. Folgende Apps bieten den Nachweis bislang an: CovPass, Corona-Warn-App, Luca-App.

Bei Fragen zur Impfung stehen Ihnen Servicenummern der Krankenkassen zur Verfügung:

  • AOK: 0800 2266 550
  • IKK: 0800 455 1000
  • BARMER: 0800 8484 111
  • KKH: 089 9500 84 188
  • BKK: 0211 9065 666
  • TK: 040 4606 6191 60
  • DAK: 040 325 325 800

Sie benötigen Unterstützung bei der Terminvergabe?

Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Gemeinde – bzw. Stadtverwaltung.
Sie können sich telefonisch auch an die Seniorenbüros wenden:

  • Familienzentrum Schmalkalden
    Mo-Fr 09.00 – 16.00 Uhr
    Tel. 03683/607827
  • Mehrgenerationenhaus Meiningen
    Mo, Di, Do 10.00 – 12.00 Uhr
    Tel.: 03693/5019-21

Weitere Informationen

Zur weiteren Information hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt: https://patienten.kvt.de/corona/faq-covid-19-impfungen

Weitere Informationen:
Informationen zu Covid-19-Impfungen in Thüringen Für Seniorinnen und Senioren (Hrsg.: Landesseniorenrat Thüringen)
www.impfen-thueringen.de
www.zusammengegencorona.de
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.rki.de