Landrätin Peggy Greiser appelliert aus gegebenem Anlass nochmals an die Bevölkerung, sich an die aktuellen Corona-Regeln zu halten – insbesondere an die aktuellen Kontaktbeschränkungen (Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) und an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sobald die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter unterschritten werden könnte. Als „absolut unangemessen in der gegenwärtigen Lage“ und „völlig inakzeptabel“ bezeichnet die Landrätin, auch das Verhalten von Jugendlichen, die am vergangenen Wochenende in Schmalkalden eine Corona-Party gefeiert haben. Die Zusammenkunft wurde von der Polizei aufgelöst. „Die Polizei hat die Personalien festgestellt und wir werden entsprechende Bußgeldverfahren einleiten“, so die Landrätin. Erschreckend findet Geiser auch, dass das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung zunehmend feststellt, dass auch im dienstlichen Bereich, gerade in Berufsgruppen, die es eigentlich besser wissen müssten, grundlegende und seit Monaten kommunizierte Hygieneregeln negiert werden
oder angeblich völlig unbekannt seien. „Wenn man privat oder dienstlich zusammensitzt, egal ob im Beratungsraum, im Lehrerzimmer oder bei der Mittagspause in Teeküchen, sind Mindestabstände einzuhalten. Kann dies nicht gewährleistet werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden“, so die Landrätin. In der Mittagspause bestehe die Möglichkeit, zeitversetzt, in kleineren Gruppen zu essen. „Es zählt jetzt, dass wir uns alle an die eigentlich seit Monaten bekannten Regeln halten. Fehler und Nachlässigkeiten von heute, können wir nicht wieder rückgängig machen“, verdeutlicht Greiser.
Angesichts der zuletzt steigenden Anzahl von schweren Krankheitsverläufen (mit Stand 2. Dezember sind 25 Menschen aus dem Landkreis wegen Corona in stationärer Behandlung) und Neuinfizierten geht die Kreischefin von einem „harten Winter“ aus. „Experten rechnen damit, dass 30-40 Prozent der Bevölkerung als Risikopatienten für schwere Verläufe gelten. Jeder kann betroffen sein, gerade bei unbekannten Vorerkrankungen und Risikofaktoren. Die nächsten Monate sind ein großer Solidaritätstest für unsere Gesellschaft“, so die Landrätin. Egoismen müssten nun zurückgestellt werden.
Auch Kliniken über Entwicklung besorgt
Elisabeth Klinikum Schmalkalden:
Auch die Kliniken im Landkreis befürchten aufreibende Wintermonate. Nach Ansicht von Dr. Christian Weberus, Geschäftsführer im Elisabeth Klinikum Schmalkalden, lassen die umfangreichen Quarantäneverordnungen ganzer Schulklassen und Jahrgangsstufen, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die Verordnung zum Tragen der Schutzmasken und auch die aktuelle Situation am Elisabeth Klinikum Schmalkalden eines klar erkennen: Der Landkreis befindet sich inmitten der zweiten Welle der SARS-CoV-2 Pandemie. „Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen werden am Schmalkalder Klinikum derzeit sieben Patienten in baulich getrennten Räumlichkeiten behandelt, in zwei Fällen kämpfen Ärzte und Pflegekräfte seit mehreren Tagen unter Ausnutzung der intensivmedizinischen Möglichkeiten um die Gesundheit und das Leben der Patienten“, berichtet Dr. Weberus. Die übliche Patientenversorgung laufe unterdessen weiter: „Alle Mitarbeiter, egal ob Chefarzt oder Reinigungskraft arbeiten im Patientenkontakt mit Mund-Nasen-Schutz im FFP2-Standard, halten ohne diesen konsequent den verordneten Sicherheitsabstand ein, auch gemeinsame Pausen ohne Abstandsregeln sind anhand der aktuellen Verordnung verboten.“
Weiterhin mahnt der Schmalkalder Klinikleiter „Mit einem Lichtblick auf ein einigermaßen entspanntes Weihnachtsfest für uns alle kommt es mehr denn je auf die Einhaltung aller Schutzvorkehrungen an, das gilt selbstverständlich innerhalb des Krankenhauses aber gerade auch in der Öffentlichkeit und im Privatleben. In der derzeitigen pandemischen Situation zählt der Beitrag eines jeden Einzelnen, nur wenn wir die Schutzmaßnahmen konsequent leben, können wir die Einschränkungen des öffentlichen Lebens schnellstmöglich beenden.“
Helios Klinikum Meiningen:
Dr. Michael Hocke, der Ärztliche Direktor, des Helios Klinikums Meiningen teilt mit: „Die Belegungsquote der insgesamt 20 Betten auf unserer Intensivstation liegt seit Ende Oktober im Schnitt zwischen 90 und 100 Prozent. Das bedeutet, dass wir nur vereinzelt Betten frei haben.“ Aus der dynamischen Situation heraus ergebe sich daher auch eine zeitweise Vollbelegung der Intensivkapazitäten. Darüber hinaus stehen im Helios Klinikum uns zwölf Intermediate-Care-Betten im intensivmedizinischen Zentrum zur Verfügung, die eine intensivmedizinische sowie die Betreuung von Schlaganfallpatienten ermöglichen.
„Um diese Betten fachlich betreuen zu können, haben wir momentan ausreichend Personal. Für den Fall, dass wir im Rahmen eines intensivmedizinischen Notfallszenarios zusätzliche Intensivbehandlungsplätze einrichten müssten, können wir bei Bedarf auch noch weiteres intensivmedizinisch geschultes Personal von anderen Stationen abziehen“, so Hocke. „Insgesamt 29 Betten könnten wir als Notfallreserve zusätzlich innerhalb von sieben Tagen zu Intensivbehandlungsplätzen umbauen.“ Sollten diese Möglichkeit ausgeschöpft werden müssen, bedeute das aber gleichzeitig eine Einschränkung des Elektivgeschäfts.
„Aus meiner Sicht kann ich nur empfehlen, sich weiter an die Hygienemaßnahmen zu halten und der aktuellen Pandemielage weiter mit Vorsicht zu begegnen. Es ist noch nicht absehbar, ob die Welle langsam abflacht oder weiter ansteigt.“ Die aktuelle Auslastung seit gut fünf Wochen bedeute für die gesamte Belegschaft eine erhebliche Anstrengung. „Wir sind dankbar für jeden Mitarbeiter, der diese Anstrengung für das Wohl der Patienten auf sich nimmt“, unterstreicht der Ärztliche Direktor.
„Der angekündigten Zulassung von Corona-Impfstoffen sehen wir daher positiv entgegen. Wir versprechen uns davon eine schnelle Immunisierung des eingesetzten Personals, aber auch der betreffenden Risikopersonen. Wir bieten allen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Da die Impfung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigestellt, das Angebot wahrzunehmen“, so Hocke.
Checkliste: Worauf Kontaktpersonen achten müssen:
Aufgrund zahlreicher Nachfragen und einer weiterhin großen Unsicherheit informiert das Gesundheitsamt auch noch einmal darüber, was Kontaktpersonen beachten müssen. In Quarantäne versetzt werden nur Kontaktpersonen der Kategorie 1, die Festlegung trifft stets das Gesundheitsamt. Das gilt auch für Corona-Fälle in Schulen. Hier besteht der Unterschied darin, dass die Kontaktnachverfolgung und die In-Quarantäne-Versetzung bei Schülern und Lehrern nicht direkt vom Gesundheitsamt aus erfolgt, sondern die Kommunikation über die Schulleitungen läuft, die sozusagen als Übermittler für das Gesundheitsamt fungieren. Die Entscheidung, wer, wie lange in Quarantäne versetzt wird, trifft aber selbstverständlich auch hier das Gesundheitsamt. Die Festlegungen des Gesundheitsamtes werden an die Eltern über die Schule kommuniziert und umgekehrt sollen auch die Fragen der Eltern und Schüler über die Schule kanalisiert ans Gesundheitsamt übermittelt werden.
Grundsätzlich werden Kontaktpersonen in zwei Kategorien eingeteilt: Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Infektion mit dem neuen Coronavirus. Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind Personen mit einer geringen Wahrscheinlichkeit für eine Infektion.
Wer mit einem SARS-COV-2 Infizierten direkten Kontakt hatte (siehe Kriterien Kontaktpersonen der Kategorie 1) meldet sich beim Fachdienst Gesundheit (Tel.: 03693 / 485-8739, E-Mail: hygiene@lra-sm.de). In allen übrigen Fällen wird darum gebeten aufgrund des aktuell hohen Aufkommens von Anrufen abzusehen.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind:
- Personen mit einem mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer ansteckungsfähigen Person bei weniger als 1,5 Metern Abstand ohne Mund-Nasen-Schutz. Maßgebend sind die letzten 14 Tage. Als ansteckungsfähig (infektiös) gelten Menschen mit Symptomen im Zeitraum von zwei Tagen vor Symptombeginn bis zehn Tagen nach Symptombeginn. Bei Menschen ohne Symptomen, bei denen das Coronavirus im Rachenabstrich nachgewiesen wurde, gilt der Zeitraum zwei Tage vor Abnahme des Abstrichs bis zehn Tage danach als infektiös.
- Personen, die mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben.
- Personen, die sich unabhängig vom Abstand mit einer infektiösen Person über einen längeren Zeitraum in einem Raum bei mangelnder Frischluftzufuhr aufgehalten haben, zum Beispiel Arbeitskollegen. Über die Bewertung der Situation entscheidet das Gesundheitsamt.
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Falls. Beispiele: Küssen, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten und Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem.
- Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung ohne verwendete Schutzausrüstung.
- Flugzeug-Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte Fall gesessen haben, unabhängig von der Flugdauer.
- Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft, zum Beispiel ein längeres Gespräch.
Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind:
- Menschen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten, gehören zur Kategorie 2. Das bedeutet zum Beispiel Aufenthalt im selben Raum mit ausreichendem Abstand und regelmäßiger Lüftung.
Ich bin Kontaktperson der Kategorie 1 – was bedeutet das?
- Diese Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich selbstständig in häusliche Quarantäne zu begeben.
- Quarantäne bedeutet, dass in dieser Zeit die eigene Wohnung/das Wohngrundstück nicht verlassen werden darf, auch nicht zum Einkaufen oder zum Spazierengehen. In dieser Zeit darf kein Besuch empfangen werden.
- Infizierten und ihren Kontaktpersonen wird empfohlen, im Haushalt auf eine räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern zu achten. So sollten etwa die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Darüber hinaus sollten alle die empfohlenen Hygienemaßnahmen einhalten.
- Wenn Kontaktpersonen der Kategorie 1 während der Quarantäne Krankheitssymptome entwickeln oder bereits jetzt haben, sollte telefonischer Kontakt zum Hausarzt aufgenommen werden. Auf keinen Fall sollte die Praxis ohne telefonische Absprache aufgesucht werden.
- Außerhalb der Praxiszeiten ist in dringenden Fällen die Nummer 116 117 erreichbar. Bei lebensbedrohlichen Problemen, zum Beispiel bei Atemnot, sollte unter der Nummer 112 ein Notarzt angefordert werden.
- Die Quarantäne endet entsprechend der Festlegung des Gesundheitsamt, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten Fall mindestens 14 Tage zurückliegt und während der letzten 48 Stunden vor dem Ende der Quarantäne keine typischen Krankheitszeichen, wie Fieber, Husten, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufgetreten sind.
Ich bin Kontaktperson der Kategorie 2 – was bedeutet das?
- Personen der Kategorie 2 sollen ihre physischen Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum reduzieren und die empfohlenen Hygienemaßnahmen konsequent einhalten.
- Auf Zeichen einer Ansteckung wie Fieber, Husten, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust sollte geachtet werden. Entwickeln die Betroffenen keine Symptome, können sie nach 14 Tagen sicher sein, dass keine Ansteckung erfolgt ist.
- Zeigen Kontaktpersonen der Kategorie 2 innerhalb von 14 Tagen nach dem Kontakt mit dem positiv-getesteten Corona-Fall Symptome, sollte der Arzt oder der kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 kontaktiert werden. Der Arzt bespricht dann das weitere Vorgehen.