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Corona-Fälle: Schulen unterstützen Gesundheitsamt bei der Kontaktermittlung

Aufgrund der hohen Fallzahlen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird das Gesundheitsamt noch stärker als bisher von den Schulen im Landkreis bei der Erfassung der Kontaktpersonen unterstützt. Aufgrund der hohen Dynamik der Pandemie ist es dem Gesundheitsamt derzeit kaum noch möglich bei Coronafällen in einer Bildungseinrichtung jedes betroffene Elternteil zu kontaktieren und das Kind sowie gegebenenfalls auch einen Erziehungsberechtigten in Quarantäne zu versetzen. Daher hat sich das Landratsamt jüngst in einem Rundschreiben an die Schulen gewandt und um weitere Unterstützung gebeten. Künftig soll der Ablauf im Idealfall folgendermaßen ablaufen: Nach dem Eingang eines positiven Falles unter den Lehrern oder Schülern einer Einrichtung, setzt sich das Gesundheitsamt mit dem Indexfall in Verbindung und ermittelt die Kontaktpersonen im privaten Umfeld sowie den Kontaktrahmen innerhalb der Schule. Anschließend setzt sich das Gesundheitsamt mit der Schule in Verbindung und nimmt Rücksprache zu dem Fall. Die Schulsekretärinnen der Staatlichen Schulen sind im Übrigen ebenfalls Beschäftigte des Landratsamtes. Entsprechend des Briefings durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erstellt die Schule eine Kontaktliste entsprechend einer zuvor zugearbeiteten Mustertabelle. In dieser Liste sind nur Kontakte der Kategorie I laut RKI-Richtlinien zu erfassen:

  • 15-minütiger Kontakt unter 1,5 Meter Abstand(Face to Face)
  • Mindestens 30-minütiger Aufenthalt in einem schlecht belüfteten Innenraum unter hoher Aerosolexposition (schreien, singen, Sport treiben)

Alle übrigen Kontakte werden zur 14-tägigen Selbstbeobachtung aufgefordert und bei Symptomen zur Testung an den Hausarzt oder die KV-Abstrichstelle verwiesen. Anschließend sendet die Schule die ausgefüllte Liste an den Fachdienst Gesundheit. Daraufhin nimmt das Gesundheitsamt mit der Schule Rücksprache über die notwendige Quarantäne und den festgelegten Quarantänezeitraum.

Die Schule informiert dann die Eltern und übermittelt auch den Flyer des Robert-Koch-Instituts zur Quarantäne. Bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist es möglich zur Betreuung ein Elternteil (ein Elternteil für den gesamten Quarantänezeitraum, kein Wechsel möglich) mit in Quarantäne zu versetzen. Ansonsten werden Eltern nicht in Quarantäne versetzt, die Schüler sollten sich entsprechend zu Hause isolieren. „Wer wie lange in Quarantäne versetzt wird, entscheidet aber selbstverständlich weiterhin das Gesundheitsamt auf Basis der gültigen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. Schüler ab 12 Jahren benötigen im Normalfall keinen individualisierten Bescheid. Ein allgemeiner und einheitlicher Bescheid wird (wenn ganze Klassen betroffen sind) der Schule übermittelt. Kontrollen zur Einhaltung der Quarantäne werden entsprechend der übermittelten Schülerlisten durchgeführt.

Landrätin Peggy Greiser hofft, dass sich die aktuell zuspitzende Situation in den Schulen mit der neuen Verordnung des Landes  besser händeln lasse. Diese soll ab 1. Dezember in Kraft treten und eine Umstellung der Schulen im Landkreis auf Stufe Gelb bedeuten. “Gerade der Wechselunterricht mit kleineren Gruppen würde dann dazu führen, dass die Zahl der Kontaktpersonen im schulischen Umfeld deutlich abnimmt”, so Greiser. “Unser Ziel ist es, unsere Schulen so lange wie möglich offen zu lassen, wenn es das Infektionsgeschehen ermöglicht – mit Rücksicht auf  unsere Kinder und Jugendlichen, aber auch auf unsere Wirtschaft. Wir sind jetzt in einer Stufe der Pandemie angekommen, wo Verständnis, Rücksichtnahme und Disziplin jedes Einzelnen benötigt werden, damit wir möglichst gut durch den Winter kommen.”