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Sporthallen des Landkreises für Training von Kindern und Jugendlichen wieder geöffnet

Nach der “Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2” vom 31. Oktober 2020 wurde der Sportbetrieb eingedämmt und in Folge dessen mussten am 2. November 2020 die Sporthallen für Vereine auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ihre Türen schließen.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat kürzlich eine neue Sonderverordnung veröffentlicht nach der ab dem 8. November 2020 der Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen wieder möglich ist. Die Sporthallen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind somit unter Auflagen (siehe Richtlinie zur Nutzung der landkreiseigenen Sportanlagen vom 10.11.2020) für den organisierten Sportbetrieb der Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ebenfalls wieder frei gegeben. Entscheidend ist, dass die Hygieneregeln eingehalten werden und Kontakte trotzdem so weit wie möglich reduziert bleiben.