Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können noch bis zum 14. November 2020 Anträge auf eine finanzielle Zuwendung zur Förderung des Ehrenamtes im Landkreis Schmalkalden-Meiningen stellen.
Bei der Vergabe der Fördermittel orientiert sich der Landkreis an den Grundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Danach können gefördert werden:
- Maßnahmen, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und dieses dauerhaft zu sichern
- Veranstaltungen, bei denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich gewürdigt und ausgezeichnet werden
- individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit
- Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die für die ehrenamtliche Tätigkeit von Nutzen sind
- Die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit sowie die Förderung von Modellprojekten
- Honorierung des ehrenamtlichen Engagements älterer Arbeitsloser
- Förderung neuer Formen des Ehrenamtes
Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular sind abrufbar unter: www.lra-sm.de/?page_id=23909
Der Antrag muss bis spätestens 14. November 2020 im Büro der Landrätin vorliegen. Wird eine Zuwendung gewährt, sind die Mittel bis 31. Dezember 2020 zu verbrauchen.
Das Antragsformular ist auch über die Sachbearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit, Christin Grobe, erhältlich, die auch gern unter der Tel. 03693/485 8251 oder per E-Mail an c.grobe@lra-sm.de Fragen beantwortet und Hinweise zur Antragsstellung gibt.