Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Pünktlich um 11 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in allen 16 Ländern mit einem Probealarm Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen. Auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden die Warnsignale ertönen. „Mit dem Länderübergreifenden Warntag sollen Bürgerinnen und Bürger für Notfallsituationen sensibilisiert werden. Die jährliche Aktion ist ein wichtiges und notwendiges Zeichen, damit die Bevölkerung den Umgang mit Warnsignalen einübt und damit im Ernstfall umzugehen weiß“, so Markus Schmidt, Fachdienstleiter Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Seit kurzem ist die neue Website www.bundesweiter-warntag. de online verfügbar. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich stattfindenden Warntag.
Info-Website verfügbar
Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort. Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiter entwickelt werden können. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.