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Besondere Vorsicht bei anonymen Sammlungen

Gegenwärtig rufen viele Sammler mit Flyern dazu auf, Schrott oder andere Abfälle am Straßenrand zur Abholung bereit zu stellen. Da häufig nicht einmal eine korrekte Firmenanschrift auf den Flyern zu finden ist, kann weder nachgeprüft werden, wo das Unternehmen ansässig ist, noch, ob das Unternehmen zum Einsammeln überhaupt berechtigt ist.

Voraussetzung für die Durchführung einer gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung ist, dass die Tätigkeit vorher bei der zuständigen Behörde (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) in Weimar angezeigt worden ist. Die konkreten Entsorgungswege müssen dort dargelegt werden.

Weiterhin ist das Einsammeln von Elektro- oder Elektronikschrott durch gewerbliche Sammler verboten. Sollte der Träger der Sammlung also dazu aufrufen, beispielsweise Haushaltsgeräte wie zum Beispiel Waschmaschinen, Herde, Spülmaschinen, Kaffeemaschinen oder Computer, Drucker aber auch Fahrzeugbatterien bereit zu stellen, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es sich um eine nicht zugelassene Sammlung handelt. Die Erfassung von Elektro- und Elektronikschrott dürfen entsprechend § 12  Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ausschließlich der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bzw. Händler durchführen, da es sich dabei grundsätzlich um als gefährlich eingestufte Abfälle handelt. Die Zerlegung der Geräte darf nur in zertifizierten Unternehmen erfolgen.

Bitte überlassen Sie Ihre Abfälle deshalb grundsätzlich dem Landkreis und meiden Sie anonyme Sammlungen!

Sollte dennoch festgestellt werden, dass es zu den angekündigten Terminen zur Sammlung durch unbekannte Fahrzeuge und Personen kommt, können entsprechende konkrete Feststellungen (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen) direkt an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen oder das Ordnungsamt der Gemeinde gesendet werden.

Der Landkreis holt bei angeschlossenen Grundstücken auf Anmeldung zweimal im Jahr Schrott, Elektronikschrott und Sperrmüll kostenlos vor dem Grundstück ab. Die Anmeldung kann formlos erfolgen oder mittels Anmeldeformular. Dieses ist online unter www.lra-sm.de >> Bauen, Energie und Umwelt >> Abfall und Altlasten >> Abfallwirtschaft >> Anträge abrufbar. Auch die Anlieferung an den Wertstoffhöfen ist kostenlos nach vorheriger Beantragung möglich.

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Abfall und Altlasten
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693/4858-361,-362,-369
E-Mail: fd.abfall@lra-sm.de