Home 9 News 9 Krisenstabsleiterin: „Je disziplinierter wir heute sind, desto eher können wir in Zukunft wieder bedenkenlos feiern.“

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Krisenstabsleiterin: „Je disziplinierter wir heute sind, desto eher können wir in Zukunft wieder bedenkenlos feiern.“

Angesichts weltweit steigender Zahlen von Corona-Fällen mahnt die Leiterin des kreislichen Krisenstabes, Susanne Reum, weiterhin zur Umsicht. „Wir beobachten derzeit eine Situation, die sehr fragil ist, die schnell kippen kann. Das Beispiel Weimar zeigt, wie schnell durch Familienfeiern ein größeres Infektionsgeschehen ausbrechen kann. Zusätzlich müssen wir mit eingeschleppten Infektionen durch die Ferienzeit rechnen – zumal in vielen Reisegebieten weltweit die Zahlen rasant steigen“, gibt die Vizelandrätin zu bedenken.

Zu all diesen Risiken käme der verständliche Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach der Zeit des Social Distancing wieder mehr unter Leute zu gehen. Das habe sich zuletzt auch bei der Veranstaltung von „Sommer in der Stadt“ in Meiningen gezeigt und dies sei auch künftig bei weiteren Veranstaltungen zu erwarten.

Daher appellieren der Landkreis, die Stadt Meiningen, die Meiningen GmbH und der Veranstalter gemeinsam an jeden Besucher derartiger Veranstaltungen, die persönliche Verantwortung zur weiteren Eindämmung der Pandemie wahrzunehmen. „Die Berichte über Superspreader-Events sind uns allgegenwärtig. Wir sollten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unsere Prachtregion kein Corona-Hotspot wird, und uns möglichst risikoarm verhalten“, so Susanne Reum.

Künftig strengere Regeln

Für die weiteren Veranstaltungen zu „Sommer in der Stadt“ auf dem Meininger Markt wird es daher nach einer Beratung von Vertretern des Landkreises, der Stadt Meiningen sowie dem Veranstalter konzeptionelle Änderungen geben. Künftig können derartige Konzerte nur noch in kleinerem Rahmen durchgeführt werden, dies soll unter anderem durch entsprechende Security-Mitarbeiter sichergestellt werden. Zudem werden die Biertischgarnituren entsprechend „entzerrt“, so dass deutlich mehr Plätze zur Verfügung stehen, als Besucher zugelassen sind. All diese Maßnahmen dienen dazu, Abstand zwischen die Menschen zu bringen. Beim Weg über den Markt oder zum Versorgungsstand sollen die Besucher künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, um Infektionsschutz auch dann zu gewährleisten, wenn es doch mal enger zugehen sollte. Gegen 22 Uhr soll die Veranstaltung ausklingen und der Ausschank enden.

Festlegungen für Kirmes & Co.

Festlegungen hat das Landratsamt nun auch für Kirmes-Veranstaltungen getroffen: Nach interner Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Fachaufsichtsbehörde über die kommunalen Ordnungsämter schließt sich der Landkreis Schmalkalden-Meiningen deshalb den Empfehlungen aus dem Nachbar-Landkreis Hildburghausen an.  Demnach werden derzeit grundsätzlich keine Kirmes-Tanz-Veranstaltungen genehmigt. Es besteht aber die Möglichkeit von Ausnahme- und Einzelfallentscheidungen vor allem in Bezug auf die traditionellen Ständchen im Ort. „Hier sehen wir prinzipiell den großen Mehrwert, wenn Dorfbewohner durch musikalische Einlagen einer Kapelle oder einer Ständchen-Truppe erheitert werden“, so Reum. „Auf was aber strengstens geachtet werden sollte, ist dass die Kirmesständchen in diesem Jahr ohne Alkoholausschank stattfinden müssen. Es darf aus Infektionsschutzgründen weder Schnaps durch die Kirmesgesellschaft an die Bürger noch umgekehrt verteilt werden“, erklärt die Leiterin des Krisenstabes. Bei Einhaltung aller Hygienehinweise und Abstandsempfehlungen sei diese Form des traditionellen Brauchtums unter freiem Himmel aufgrund des niedrigeren Infektionsrisikos zu verantworten.

Anträge für entsprechende Veranstaltungen sind bis mindestens drei Wochen vor Veranstaltung zu stellen. Diese sind kostenpflichtig (auch bei negativen Bescheid). Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen beträgt die Bescheidgebühr jeweils 35 Euro.

Zudem müssen Vereine ein eigenes Hygienekonzept vorhalten (Vorschläge können zur Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eingereicht werden) und hohe Infektionsschutzauflagen beachten.

Nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen oder mit mehr als 75 Personen im Außenbereich müssen zwei Werktage zuvor beim Landratsamt angezeigt werden. Bei den Veranstaltungen sind entsprechende Vorschriften einzuhalten: z.B. Besucherdokumentation, Abstandsregeln, Hygienemaßnahmen, regelmäßiges Lüften etc.).

Formblätter zur Veranstaltungsanzeige und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-sm.de (Coronavirus à Informationen zu Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünften) zu finden.

Es gebe derzeit zwar nur vier Erkrankte im Landkreis, die Infektionswege seien aber kaum noch nachzuvollziehen, weswegen mit einer Dunkelziffer gerechnet werden müsse, erklärt
Reum. Außerdem würden regelmäßig Fälle in Gemeinschaftseinrichtungen wie zuletzt in der Kita in Hümpfershausen registriert, die sich schnell zu einem Flächenbrand entwickeln können. „Je disziplinierter wir heute sind, desto eher können wir in Zukunft wieder bedenkenlos feiern.“