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Kreistag beschließt neue Angemessenheitswerte für Kosten der Unterkunft im Landkreis

Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat am 9. Juli 2020 einstimmig neue Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft festgelegt. Die neu ermittelte Zahlengrundlage dient dem Kommunalen Jobcenter sowie dem Fachdienst Soziales und Teilhabe ab 1. August 2020 als Datenbasis bei der Antragsbearbeitung.

Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft haben Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und auf Unterstützung des Kommunalen Jobcenters (Arbeitslosengeld II) oder des Sozialamtes (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) angewiesen sind. Die Kosten der Unterkunft setzen sich unter anderem zusammen aus der Grundmiete und den kalten Betriebskosten (Brutto-Kaltmieten). Ob diese angemessen sind, wird anhand der neuen Richtwerte überprüft. Da der Gesetzgeber nicht definiert hat, was unter „angemessen“ zu verstehen ist, ob und welche Wohnungsgrößen, Ausstattungsmerkmale und Mietpreis-Obergrenzen jeweils anzusetzen sind, müssen die kommunalen Trägern verbindliche Vorgaben in einem sogenannten schlüssigen Konzept festlegen. Grundsätzlich gilt Wohnraum im Sinne des Gesetzes als angemessen, wenn er dem einfachen Wohnstandard zuzurechnen ist.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hatte erstmals im Jahr 2015 ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen. In diesem Rahmen erfolgte eine erste Mietwerterhebung, um lokale und regionale Besonderheiten berücksichtigen zu können. Das Schlüssige Konzept ist regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. Diese wissenschaftliche Datenerhebung und –auswertung erfolgte nun erneut durch das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte im Auftrag des Landkreises.

Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebenslagen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder im Hinblick auf die Anbindung zur Arbeitsstelle oder zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten wird es auf Basis von Einzelfallentscheidungen weiterhin geben.

Angemessenheitsrichtwerte für Kosten der Unterkunft in Euro

 

  1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen jede

weitere Person

Meiningen 314,09 367,80 461,25 522,90 622,65 +88,95
Schmalkalden 307,23 339,00 438,75 523,80 564,90 +80,70
Zella-Mehlis 322,42 366,00 463,50 539,10 630,00 +90,00
             

Zum Vergleichsraum Meiningen gehören: Meiningen, Grabfeld, Rhönblick sowie die Verwaltungsgemeinschaften Hohe Rhön, Dolmar-Salzbrücke und Wasungen Amt Samt

Zum Vergleichsraum Schmalkalden gehören: Die Erfüllende Gemeinde Breitungen, Brotterode-Trusetal, Floh-Seligenthal, Schmalkalden und Steinbach-Hallenberg

Zum Vergleichsraum Zella-Mehlis gehören: Zella-Mehlis und Oberhof

Weitere Informationen sind unter www.lra-sm/jobcenter zu finden. Nachfragen im Einzelfall werden durch den zuständigen Sachbearbeitenden im Kommunalen Jobcenter beziehungsweise im Fachdienst Soziales und Teilhabe beantwortet.