Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen widerruft mit einer jetzt im Amtsblatt des Kreises veröffentlichten Allgemeinverfügung alle Hortbescheide für den Zeitraum von April bis Juni 2020. Das heißt: Alle Hortgebühren für diesen Zeitraum entfallen – dies gilt auch für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung. Das Landratsamt hatte bereits ab April Elternbeiträge, für die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, nicht mehr eingezogen. Zu viel gezahlte Elternbeiträge werden nach Wiederaufnahme des regulären Schulhortbetriebs mit zukünftig anfallenden Gebühren verrechnet. Wird die Hortbetreuung nach dem 30. Juni 2020 nicht mehr in Anspruch genommen, erfolgt eine Erstattung durch die Kreiskasse. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Antragstellung.
Grundlage für die Entscheidung des Landratsamtes ist das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG) wonach die Thüringer Landesregierung für den oben genannten Zeitraum die Eltern-beteiligung für Schulhorte der kommunalen Schulträger aussetzt.
Bei Fragen steht Bürgerinnen und Bürger der Fachdienst Schulen unter Tel. 03693 / 485-8224 sowie per E-Mail unter fd.schulen@lra-sm.de gern zur Verfügung.