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In Kitas im Landkreis bis mindestens 25. Mai 2020 nur Notbetreuung möglich

Landrätin Peggy Greiser hat die Kommunikation und die Umsetzung des Landes bei der Kita-Öffnung scharf kritisiert. „Da werden Erwartungen bei den Eltern geweckt und medial Termine in die Welt gesetzt, die durch die Landkreise, Städte und Gemeinden nur enttäuscht werden können“, kritisiert Greiser. „Es gibt kein richtiges Konzept vom Freistaat für die Öffnung, dafür aber Vorgaben, die kaum umsetzbar sind.“ So soll pro Kind eine bestimmte Quadratmeterzahl zur Verfügung stehen – sechs Quadratmeter bei den Ein- bis Dreijährigen statt bisher fünf, vier Quadratmeter bei Vier- bis Sechsjährigen statt bisher 2,5. „In vielen Kitas reichen die vorhandenen Kapazitäten nicht aus – sowohl räumlich, aber auch personell“, berichtet Greiser nach einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden. Das könnte unter anderem zur Folge haben, dass in den meisten Kitas nicht alle Kinder auf einmal betreut und Öffnungszeiten eingeschränkt werden“. Bei derartigen Wechselmodellen kämen die Erzieher dann doch mit unterschiedlichen Gruppen in Kontakt und Eltern aus den kritischen Berufsgruppen, die derzeit Notbetreuung in Anspruch nähmen, würden direkt die Folgen dieser praxisfernen Vorgaben spüren. Diese fielen im schlimmsten Fall im Beruf aus, wenn ihre Kinder in die wechselnde Betreuung einsteigen müssten und das mitten in einer Pandemie. Klar sei aber natürlich, dass auch andere Eltern, die derzeit Großartiges leisten, aus beruflichen Gründen Kinderbetreuung in Anspruch nehmen müssen.

Greiser stellt zudem die Frage, welche pragmatischen Lösungen das Land anstrebe, wenn Kita-Träger aufgrund der Quadratmeter-Vorgaben auf andere Räumlichkeiten ausweichen müssen. Das Land sei dann für die Ausnahmengenehmigungen zu den bestehenden Betriebserlaubnissen zuständig. „Es bringt uns aber wenig, wenn die Ausnahmegenehmigung kommt, wenn Corona Geschichte ist. Wir erwarten vom Land hier eine klare Ansage, dass aufgrund der aktuellen Lage vorübergehend keine Ausnahmegenehmigungen benötigt oder diese pragmatisch erteilt werden“, fordert Greiser. Fakt sei: Der vom Freistaat angekündigte „eingeschränkte Regelbetrieb“ sei noch lange kein „Normalbetrieb“, auch das habe das Land den Bürgern nicht richtig kommuniziert. Welchen Sinn derartige Quadratmeter-Vorgaben im Kita-Bereich machten, sei ohnehin fragwürdig, da Abstände zwischen den Kindern in einer Gruppe ohnehin nicht eingehalten werden können. 

Der Freistaat Thüringen hatte in seiner Rechtsverordnung vom 12. Mai 2020 festgelegt, dass die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen weiterhin in modifizierter Form erfolgt. Das heißt, dass auch weiterhin nur eine Notbetreuung in den Kitas erfolgt. Ab dem 18. Mai 2020 sollen nun die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit den Gemeinden darüber entscheiden, wann die einzelnen Kindertageseinrichtungen in den „eingeschränkten Regelbetrieb“, an dem alle Kinder gleichberechtigt teilnehmen, übergehen. Dafür müssen die Kitas Infektionsschutzkonzepte erarbeiten, in denen die Festlegungen des Bildungsministeriums umgesetzt werden. Da die räumlichen und personellen Ressourcen in den einzelnen Kitas vor Ort sehr verschieden sind, wurde nach einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern festgelegt, dass es im Landkreis keine einheitlichen Vorgaben für den Übergang in einen eingeschränkten Regelbetrieb geben soll. Vielmehr entscheiden die Träger gemeinsam mit den Gemeinden entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten vor Ort. „Wir haben regionale und lokale Besonderheiten und denen wollen wir mit unserer Lösung im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden Rechnung tragen“, so Landrätin Peggy Greiser. Deswegen wird es zum Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb keine Allgemeinverfügung des Landkreises geben, sondern in Abstimmung mit den Bürgermeistern stellen die Träger mit ihren individuellen Konzepten einzeln ihre Anträge zur Genehmigung beim Landkreis. Der Antrag auf eingeschränkten Regelbetrieb einer Kindertagesstätte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde an alle Kindertageseinrichtungen versendet.

Der Übergang in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb wird im Landkreis Schmalkalden-Meiningen frühestens ab dem 25. Mai 2020 möglich sein und muss nach den derzeit geltenden Regelungen spätestens ab dem 15. Juni 2020 erfolgen. Wann der eingeschränkte Regelbetrieb in den einzelnen Kitas startet, können Eltern beim jeweiligen Träger erfragen oder in Kürze auf den jeweiligen Internetseiten der Städten und Gemeinden nachlesen.

Mit dem Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb endet die Notbetreuung. Auch wenn dann wieder alle Kinder in die Kitas zurückkommen, können diese auf Grund der Vorgaben zum Infektionsschutz in der Regel nur eingeschränkt ( stunden-, tage-, wochenweise ) betreut werden.