Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen öffnet ab Pfingstdienstag, 2. Juni 2020, seine Sporthallen für den organisierten Sportbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- und Leistungssport der Vereine. „Wir empfehlen aber allen Vereinen, ihren Trainingsbetrieb möglichst an der frischen Luft aufzunehmen und nur da, wo es sportartbedingt nicht anders möglich ist, in die Halle zu gehen“, sagt Landrätin Peggy Greiser. Generell sei das Infektionsrisiko unter freiem Himmel geringer, zum anderen gestalteten sich die vom Land vorgeschriebenen Hygieneschutzmaßnahmen- und auflagen in der Halle wesentlich aufwendiger. Der Zutritt in die Hallen ist auch nur für Vereinsmitglieder bzw. Sportler möglich – nicht für Begleitpersonen.
Denn jeder Verein, so die Vorgabe des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, muss ein vereinsspezifisches Infektionsschutzkonzept erarbeiten und beim Landkreis Schmalkalden-Meiningen als Halleneigentümer vorlegen. Jeder Verein kann dabei auf die wertvollen Handlungsempfehlungen des Landessportbundes Thüringen (LSB) und auf die sportartspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände zurückgreifen. Auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen muss an seinen Objekten noch entsprechende Vorkehrungen treffen.
- Konzept des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes (Stand: 13. Mai 2020)
- LSB-Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme des Vereinssports in Thüringen (Stand: 13. Mai 2020)
- Sportartenspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) – Auf der Seite nach unten gehen.
- Richtlinie des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Nutzung der landkreiseigenen Sportanlagen (aktualisiert am 01.09.2020)
Pressemitteilung – Landessportbund Thüringen: Thüringer Sportvereine dürfen eingeschränkt öffnen (Stand: 12. Mai 2020)
Vorgaben des Thüringer Sportministeriums für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs:
- Hygienepläne der Einrichtungen werden konsequent eingehalten.
- Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen (insb. regelmäßiges Händewaschen, Händedesinfektion, Geräte- und Flächendesinfektion, Reinigung von Räumen) haben regelmäßig zu erfolgen.
- Fahrgemeinschaften zur An- und Abfahrt zum und vom Trainingsort sollen vermieden werden
- Die Sportstätte sollte nur von Sportlerinnen und Sportlern zum Zweck des Sport- und Trainingsbetriebs betreten und nach dessen Beendigung zeitnah verlassen werden; Begleitpersonen sind zu vermeiden.
- Der Zugang zur Sportanlage wird so gesteuert, dass keine Ansammlungen von Sportlerinnen und Sportlern entstehen, ggf. muss zeitlich gestaffelt/versetzt trainiert werden.
- Personen, die sich krank fühlen oder Krankheitssymptome zeigen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen
- Sport- und Trainingsbetrieb sollen, sofern möglich, auf Sportfreianlagen stattfinden.
- Findet der Sport- und Trainingsbetrieb innerhalb von geschlossenen Räumen statt, ist für ausreichende und regelmäßige Lüftung zu sorgen.
- Es ist ein ausreichend großer Personenabstand zu gewährleisten (ca. 2,0 Meter); entsprechend soll sich pro 20 qm genutzter Sportfläche nicht mehr als eine Person aufhalten, sofern nicht durch besondere Schutzvorkehrungen, wie z.B. Trennwände, Masken etc., zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen bestehen
- Der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt in möglichst kleinen Trainingsgruppen, so dass der Übungsleiter im Rahmen seiner Aufsichtspflicht je nach Altersgruppe und Art der sportlichen Übungen die Einhaltung der Abstandsregeln kontrollieren kann
- Entsprechend sollte geprüft werden, ob Sportfreiflächen und Sporthallen unterteilt werden können und ggf. Stationen gebildet werden können, um Trainingsgruppen räumlich voneinander zu trennen.
- Der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt insb. bei Kampf- und Mannschaftssportarten kontaktfrei und ohne Wettkampfsimulationen und -spiele.
- Bei Risikogruppen sind besondere Schutzvorkehrungen zu beachten.
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche finden nicht in der Sportanlage statt.
- Die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ist nur nach Maßgabe allgemein gültiger Regelungen möglich.
Ansprechpartner im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ist Kerstin Weisheit, Telefon: 03693 485-8208, E-Mail: k.weisheit@lra-sm.de.