Hotels und Gaststätten dürfen seit 15. Mai 2020 wieder öffnen. Der Landkreis wird keine separate Allgemeinverfügung erlassen. Wichtig und unbedingt bei der Wiederöffnung zu beachten ist folgendes:
- Betreiber/Unternehmer müssen vor der beabsichtigten Wiedereröffnung ein Hygiene- und Schutzkonzept erarbeiten und dieses bis zu Eröffnung umsetzen. Dieses muss nicht bei der Behörde eingereicht werden, geprüft oder freigeben werden.
- Aufgrund der weitreichenden Lockerungen in der Verordnung vom 09.06.2020 bei den Kontaktbeschränkungen, spielt die Kontaktnachverfolgung beim Auftreten einer Neuinfektion – besonders in geschlossenen Räumen – eine entscheidende Rolle. Um möglichst schnell Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist für Gäste von Gaststätten in geschlossenen Räumen bzw. Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Veranstaltungen/Angeboten/Einrichtungen mit Publikumsverkehr in geschlossenen Räumen die Erfassung von Kontaktdaten aller Gäste/Teilnehmenden Pflicht.
- Es wird stichprobenhafte Kontrollen geben, für die das Hygiene- und Schutzkonzept vorgehalten werden muss
Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollten sich die Unternehmen an folgenden Empfehlungen orientieren:
- Hygienemusterkonzept der Industrie- und Handelskammer
- Branchenregelungen Hotel- und Gaststättengewerbe
- Handlungsempfehlungen des DEHOGA Thüringen zum Wiederhochfahrender gastgewerblichen Betriebe
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat zur besseren Übersicht eine Checkliste zur Erarbeitung des Schutzkonzeptes erstellt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie:
- Bei der DEHOGA Thüringen
- Beim Thüringer Ministerium für Gesundheit, Soziales, Arbeit, Familie und Frauen
- Auf der Corona-Internetseite der Thüringer Landesregierung
Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Biedermann:
Tel: 03693/485-8162