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Was Hotels und Gaststätten vor Öffnung beachten müssen

Hotels und Gaststätten dürfen seit 15. Mai 2020 wieder öffnen. Der Landkreis wird keine separate Allgemeinverfügung erlassen. Wichtig und unbedingt bei der Wiederöffnung zu beachten ist folgendes:

  • Betreiber/Unternehmer müssen vor der beabsichtigten Wiedereröffnung ein Hygiene- und Schutzkonzept erarbeiten und dieses bis zu Eröffnung umsetzen. Dieses muss nicht bei der Behörde eingereicht werden, geprüft oder freigeben werden.
  • Aufgrund der weitreichenden Lockerungen in der Verordnung vom 09.06.2020 bei den Kontaktbeschränkungen, spielt die Kontaktnachverfolgung beim Auftreten einer Neuinfektion – besonders in geschlossenen Räumen – eine entscheidende Rolle. Um möglichst schnell Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist für Gäste von Gaststätten in geschlossenen Räumen bzw. Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Veranstaltungen/Angeboten/Einrichtungen mit Publikumsverkehr in geschlossenen Räumen die Erfassung von Kontaktdaten aller Gäste/Teilnehmenden Pflicht.
  • Es wird stichprobenhafte Kontrollen geben, für die das Hygiene- und Schutzkonzept vorgehalten werden muss

Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollten sich die Unternehmen an folgenden Empfehlungen orientieren: 

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat zur besseren Übersicht eine Checkliste zur Erarbeitung des Schutzkonzeptes erstellt.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie:

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Biedermann:
Tel: 03693/485-8162