Nach dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung am 6. Mai zu zahlreichen, angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen gehen im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zahlreiche Anfragen ein, wann etwa Freibäder, Campingplätze oder Gaststätten öffnen dürfen. Landrätin Peggy Greiser verweist darauf, dass es momentan noch keine geänderte Rechtslage im Freistaat gibt, das heißt es gilt nach wie vor die dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit ihren Änderungen vom 2. Mai 2020. Eine neue Rechtsverordnung des Freistaates sei erst für den 13. Mai 2020 angekündigt.
„Ich kann nur um Verständnis bitten, dass wir diese Rechtsverordnung abwarten müssen. Momentan kennen wir noch nicht einmal einen Entwurf“, sagt Greiser. „Wir wissen auch noch nicht, was der Freistaat selbst regelt und was wir als Landkreis in Form einer Allgemeinverfügung erlassen müssen“, erklärt die Landrätin, die es äußerst unglücklich fand, dass Bund und Länder in der Öffentlichkeit Erwartungen geweckt haben und die Kommunen mit der höchst wahrscheinlich schwierigen Umsetzung alleine lassen. „Einerseits ist die wichtigste Aufgabe unseres Gesundheitsamtes momentan die Kontaktnachverfolgung bei Neuinfektionen, die es ja weiterhin gibt. Auf der anderen Seite sollen wir jetzt womöglich hunderte schriftlich einzureichende Hygienekonzepte von Gaststätten, Hotels, Freibädern und anderen Einrichtungen prüfen und Vorortkontrollen durchführen.“ Das ist dürfte in der gegenwärtigen Lage für kein Gesundheitsamt zu leisten sein.
Hier muss es pragmatischere Lösungen geben, die sowohl im Sinne unserer Betriebe kurzfristig umsetzbar sind, gleichzeitig aber auch dem Bevölkerungsschutz Rechnung tragen. Das Landratsamt hat unter Federführung der Krisenstabsleiterin und Vizelandrätin Susanne Reum eine entsprechende Vorschlagsliste zur Umsetzung der Lockerungen auf Ebene der Landkreise und kreisfreie Städte erarbeitet und mit den Krisenstabsleitern abgestimmt. Diese wird Grundlage der weiteren Gespräche mit dem Thüringer Gesundheitsministerium sein. „Sowohl unsere Wirtschaft, als auch alle Bürgerinnen und Bürger, können aber sicher sein, dass wir Lockerungsmöglichkeiten verantwortungsvoll nach unserem regionalen Infektionsgeschehen bewerten und gegebenenfalls in einer Allgemeinverfügung umsetzen“, unterstreicht Landrätin Peggy Greiser. Damit wird aber erst in der kommenden Woche zu rechnen sein.