Als Ergebnis der gestrigen Telefonschalte zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Länderchefs soll es bundesweit keine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes geben. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Es wurde sich jedoch auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) darauf geeinigt, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in einigen Bereichen im öffentlichen Raum zu befürworten, um so die Ausbreitung des Virus zu reduzieren. „Auch das Tragen von nichtmedizinischen Stoffmasken z.B. im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkaufen begrüßen wir in unserem Landkreis“, sagt Landrätin Peggy Greiser. Die bisher geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern sowie die Einhaltung der Husten-, Niesregeln und der Händehygiene werden durch das Tragen einer Maske nicht aufgehoben, denn durch die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung wird das Risiko gemindert andere mit dem Virus anzustecken.
Umfassende Informationen dazu, welche Arten von Masken aktuell im Umlauf sind, welchen Schutz diese bieten und wie sie zu verwenden sind, haben das RKI unter www.rki.de sowie das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de anschaulich aufbereitet.
Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte unterscheidet drei Kategorien von Masken:
- Selbst hergestellte Community-Masken
- Mund-Nasen-Schutz
- Filtrierende Halbmasken
Die beiden letzteren sind zertifizierte Medizinprodukte. Das RKI verweist darauf, dass medizinischer Mund-Nasen-Schutz und medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken, dem pflegerischen und medizinischen Personal vorbehalten bleiben müssen, da gerade diese Bereiche gesamtgesellschaftlich von großem Interesse sind. Die selbst hergestellten Stoffmasken (Community-Masken) werden auch als Behelfs-Mund-Nasen-Masken bezeichnet und dürfen von ihrer Wirkungsweise nicht mit medizinischen Schutzmasken verwechselt werden. Träger dieser Community-Masken dürfen sich nicht darauf verlassen, dass diese Masken einen Selbstschutz oder den Schutz dritter gewährleisten, da bisher keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde. Die Masken können dennoch dazu beitragen, Tröpfchenauswurf beim Sprechen, Husten oder Niesen zu reduzieren und den gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen.
„Durch das Tragen einer Maske steht primär der Fremdschutz anderer Personen im Vordergrund“, betont Waldemar Olk, hygienebeauftragter Arzt im Gesundheitsamt des Landkreises. „Wichtig ist vor allem der richtige Umgang mit den Bedeckungen. Diese müssen Mund und Nase vollständig bedecken und durchgehend eng anliegen. Sollte die Bedeckung zum Beispiel durch den Atem durchfeuchtet sein, ist sie auszutauschen“, empfiehlt Olk.
Hinweise des BfArM zur Handhabung von „Community-Masken“
Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:
- Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
- Auch mit Maske sollte der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
- Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
- Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.