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Landratsamt Schmalkalden-Meiningen setzt Erhebung von Hortgebühren vorerst aus

Nach der Entscheidung der Thüringer Landesregierung, den Kommunen die Elternbeiträge für Horte und Kindergärten für die Zeit der Schließung zu erstatten, setzt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Erhebung der Elternbeiträge für Schulhorte mit Wirkung vom 1. April 2020 vorerst aus. Wie lange diese Regelung greift, liegt in erster Linie daran, ob der Freistaat die Schließung von Schulen aufgrund der Corona SARS-CoV-2 Pandemie auch nach dem 19. April 2020 als notwendig erachtet. 

Das Landratsamt hat in jedem Falle den Lastschrifteinzug für den Monat April gestoppt. Das heißt, dass Eltern, die ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Elternbeiträge erteilt haben, der Beitrag für den Monat April nicht eingezogen wird. Bürgerinnen und Bürger, die einen Dauerauftrag bei ihrer Bank eingerichtet haben, sollten diesen vorerst für den Monat April deaktivieren. Bereits gezahlte Gebühren werden zum gegebenen Zeitpunkt erstattet beziehungsweise mit zukünftig anfallenden Gebühren verrechnet. Ein Rückerstattungsantrag ist nicht gesondert zu stellen. Ebenso bedarf es keiner Abmeldung für die Zeit der Hortschließung. Nachdem der konkrete Zeitraum der Schließung bekannt ist, wird eine Rückerstattung zu viel gezahlter Elternbeiträge erfolgen. Die betroffenen Eltern werden um Verständnis gebeten, da für die genaue Abrechnung der Tag der Wiederaufnahme des regulären Schulhortbetriebs feststehen muss.

Die weiteren Details der Kostenerstattung für den Zeitraum der gesamten Schul-/Hortschließung werden derzeit noch vom Land erarbeitet. Bei der Umsetzung der Entscheidung gilt der Grundsatz, dass ein für die betroffenen Eltern möglichst praktischer und pragmatischer Weg der Rückerstattung oder Verrechnung bereits gezahlter Beiträge gefunden wird.

Wichtig: Für Kinder, die sich in den Notbetreuungsgruppen befinden, werden die Hortgebühren nicht erstattet, da diese weiterhin Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. In diesen Fällen ist der Zahlungsverkehr aufrechtzuerhalten.

Bei Fragen steht Bürgerinnen und Bürger der Fachdienst Schulen unter Tel. 03693 / 485-8224 sowie per E-Mail unter fd.schulen@lra-sm.de gern zur Verfügung.