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Landesverwaltungsamt untersagt Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat am 10. März 2020 eine Weisung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Nach dieser dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen vorerst nicht mehr stattfinden. Für Veranstaltungen mit weniger Besuchern gelten strengste Auflagen, die von den Ordnungsämtern kontrolliert werden müssen.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat den Erlass mit der entsprechenden Anlage heute an die – für die Genehmigung von Veranstaltungen – zuständigen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden übermittelt. Der Erlass ist zwingend einzuhalten. Eine Ahndung des Verstoßes im Nachhinein ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für die vom Landesverwaltungsamt erlassenen Auflagen für Veranstaltungen mit weniger als 1.000 teilnehmenden Personen. Auch diese sind von den zuständigen Ordnungsbehörden als Auflagen zu erlassen. Sicherzustellen sind laut Landesverwaltungsamt in diesen Fällen etwa die Registrierung der Teilnehmer durch den Veranstalter sowie Desinfektionsmöglichkeiten vor Ort. Personen mit erkennbaren Symptomen ist der Zugang zu verwehren. Zahlreiche weitere Auflagen sind der Anlage „Orientierung für Menschenansammlung“ zu entnehmen. Verstöße sollen laut Landesverwaltungsamt zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung führen.

Begründet wird der Erlass des Landesverwaltungsamtes mit den allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Institutes, wonach Massenveranstaltungen dazu beitragen können, auch den Corona-Virus schneller zu verbreiten.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten und Niesen kann es zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen können auftreten, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen und Kongressen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Aus diesem Grund finden auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zunächst bis 10. April 2020 Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden nicht statt. Alle Anfragen zu Veranstaltungen sind an die kommunalen Ordnungsämter zu richten, da diese überwiegend für den Vollzug und die Veranstaltung zuständig sind.

Bei Großveranstaltungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen aus Risikogebieten oder Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen sowie Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Erkrankung der Atemwege) teilnehmen. Auch die Teilnahme älterer Menschen und von Menschen mit Grunderkrankungen, die zur Risikogruppe zählen, ist nicht ausgeschlossen. Bei Großveranstaltungen können die Teilnehmer zumeist nicht registriert werden. Die Infektionsketten können im Erkrankungsfall nicht nachvollzogen werden, die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen ist extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Erlass und Anlage:

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Covid-19-Erlass 1/2020
Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen

Anlage: Orientierung für Menschenansammlungen