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Jugendhilfeausschuss: Veränderungen durch Ruhestand / neues Gesetz

Im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wird es in der laufenden Legislaturperiode zwei Änderungen geben. Zum einen wird derzeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den ausgeschiedenen Kreisjugendpfarrer Dietmar Hauser gesucht, zum anderen sind die Jugendvertretungen im Landkreis (zum Beispiel in Meiningen, Schmalkalden, Oberhof und Zella-Mehlis) aufgerufen, ein beratendes Mitglied zu entsenden.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schmalkalden-Meiningen setzt sich aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Sechs davon, so regelt es die Satzung des Jugendamtes, sind Kreistagsmitglieder beziehungsweise durch den Kreistag zu wählen. Für vier weitere Ausschusssitze haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ein Vorschlagsrecht. Einen dieser vier Sitze hatte bis zuletzt Kreisjugendpfarrer Dietmar Hauser inne, bis er sich in seinen verdienten Ruhestand verabschiedete und nun auch nicht mehr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wohnhaft ist. Daher sind die freien Träger aufgerufen, sich abzustimmen, wer auf den Kreisjugendpfarrer folgt.

Das Evangelische Dekanat Schmalkalden (Weidebrunner Tor 7 in 98574 Schmalkalden) hat sich bereit erklärt, die Koordinierung zu übernehmen. Alle anerkannten freien Träger werden gebeten, dort bis zum 3. Februar 2020 ihre Vorschläge einzureichen. Benötigt werden die Angaben zum Namen, der Wohnanschrift und des Arbeitsfeldes der Kandidaten. Zudem werden die freien Träger um Mitteilung gebeten, ob sie einen gemeinsamen Vorschlag wünschen und am Abstimmungsprozess mitwirken wollen. Hierzu treffen sich die Jugendhilfeträger am 19. Februar 2020, 17 Uhr, im Evangelischen Dekanat Schmalkalden.

Sollte durch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe kein abgestimmter Vorschlag eingereicht werden, wählt der Kreistag auf Vorschlag aus der Mitte des Kreistages selbst einen Kandidaten beziehungsweise eine Kandidatin, der die Träger der freien Jugendhilfe repräsentiert.

Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss 2019 bis 2024

Ein weiteres neues Gesicht wird es im Jugendhilfeausschuss aufgrund des neuen Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes geben. Hierin ist geregelt, dass mindestens ein Vertreter einer kommunalen Jugendvertretung (zum Beispiel Jugendparlamente, Jugendstadtrat) als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschusses angehören soll. Zudem ist ein Stellvertreter zu benennen. Die Satzung des Jugendamtes wurde daraufhin im vergangenen Jahr entsprechend angepasst. Die Vertreter der sogenannten „Jugendmitbestimmungsgremien“, wie es im Gesetzestext heißt, werden auf deren Vorschlag durch den Jugendhilfeausschuss bestimmt. Wird ein abgestimmter Vorschlag eingereicht, ist der Jugendhilfeausschuss daran gebunden. Dieser abgestimmte Vorschlag soll bis zum 19. Februar 2020 im Jugendamt des Landreises Schmalkalden-Meiningen (Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen) vorliegen.