Seit dem 1. August dieses Jahres hat die Bundesregierung bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nachgebessert. Die speziell zugeschnittenen Zuschüsse bieten Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten, um an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. Das kann zum Beispiel Nachhilfe sein, die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Schulausflüge oder Klassenfahrten. Auch die Mittel für den persönlichen Schulbedarf sind Teil dieses Pakets. Auch hier bringt das sogenannte Starke-Familien-Gesetz seit 1. August 2019 Verbesserungen mit sich. So wird die Schulbeihilfe für Schulmaterialien von 100 Euro auf 150 Euro erhöht, weitere Erhöhungen in den Folgejahren sind bereits vorgesehen. Ebenfalls neu: Die Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Kosten für die Schülerbeförderung können allerdings nur über BuT getragen werden, wenn diese nicht bereits von anderer Seite übernommen werden können. Eine Erstattung kommt daher nur in Betracht, wenn kein Anspruch auf andere Erstattungsleistungen besteht oder ein Eigenanteil, der nicht gedeckt ist, zu zahlen wäre.
Erhöht wird auch die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe von bisher 10 Euro auf pauschal 15 Euro. Insbesondere die Teilnahme an den Angeboten der regionalen Vereine soll damit unterstützt werden. Die Pauschale von 15 Euro pro Monat wird für die Dauer des Bewilligungszeitraumes von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen, der Zahlung eines Kinderzuschlages (KIZ), der Zahlung von Wohngeld beziehungsweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Sollten die monatlichen Vereinsbeiträge geringer als 15 Euro pro Monat sein, wird der übersteigende Betrag als Einmalzahlung an die Antragsteller ausgezahlt, um damit die eventuell erforderlichen Ausrüstungsgegenstände oder die erforderlichen Fahrten zum Verein zu finanzieren. Deutlich vereinfacht und kundenfreundlicher werden sowohl das Antragsverfahren als auch die Inanspruchnahme der Leistungen.
„Ich freue mich, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert und auch bedarfsgerechter gestaltet wurden. Sie gestatten vielen Kindern und Jugendlichen künftig mehr Teilhabe, beispielsweise durch die Mitgliedschaft in Sport- und Kulturvereinen, durch die Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe oder die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten“, sagt Steffi Ebert, die Leiterin des Kommunalen Jobcenters, das für die Bearbeitung von BuT-Leistungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuständig ist. „Wenn es gelingt, Bildungs- und Teilhabechancen zu erhöhen, ist das die beste Investition in die Zukunft junger Menschen und ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut“, so Ebert.
Das Bildungspaket ermöglicht es einkommensschwachen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr überall da mitmachen zu können, wo es früher aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen war – sei es bei Ausflügen oder Fahrten der Schule und der Kita sowie bei zahlreichen anderen Freizeitaktivitäten. Auch die Fahrtkosten für den Weg zur Schule und zum Freizeitort sowie die Kosten der Lernförderung (Nachhilfe) können aus den Mitteln des BuT übernommen werden.
Ein gesonderter Antrag ist nun nicht mehr erforderlich, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sind automatisch mit dem Antrag auf SGB-II- und SGB-XII-Leistungen mitbeantragt. Allerdings ist es nach wie vor erforderlich, dass der konkrete Bedarf der Familien im jeweiligen Leistungsbezug durch ein Extrablatt beim Kommunalen Jobcenter des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen angezeigt werden muss. Die Leistungen können nun unkompliziert beantragt werden. Andere Regelungen gelten in Kombination mit der Antragstellung nach dem Wohngeldgesetz, KIZ und dem AsylbLG. „Wir sind gerne für unsere Kunden da und beantworten ihre Fragen“, sagt Jobcenter-Chefin Steffi Ebert.
Neu ist auch, dass diese Leistungen künftig auch für den gesamten Bewilligungszeitraum von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen beantragt und in Anspruch genommen werden. Auch zum Ende des Bewilligungszeitraumes eingereichte Unterlagen werden noch geprüft und bereits entstandene Kosten nachträglich erstattet.
Auf Leistungen einen Anspruch zu haben, ist eine Sache, sie auch tatsächlich zu beantragen fällt vielen schwer. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden berechtigte Familien jetzt verstärkt durch die verantwortlichen Stellen informiert und beraten, insbesondere durch das Kommunale Jobcenter. Auch können Netzwerkpartner, wie Sozialverbände, Schulen, Mittagsversorger, Vereine sich gerne an das Kommunale Jobcenter wenden und die Antragstellung für betroffene Familien unterstützen. Dies soll dazu beitragen, dass zukünftig deutlich mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von den Möglichkeiten des Bildungspakets profitieren. Alle Informationen und Unterlagen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Kommunalen Jobcenters unter www.lra-sm.de/jobcenter. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne unter der Telefonnummer 03693/485-8444 für Auskünfte bereit.
Rückfragen von Vereinen können auch über René Michael, Sachbearbeiter Kultur und Sport des Landratsamtes, unter der Telefonnummer 03693/485-8385, an das Kommunale Jobcenter gerichtet werden.