Kommunales Jobcenter passt Öffnungszeiten in der Servicestelle Schmalkalden an – Öffnungszeiten der Fachdienste Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhaltes nicht betroffen
Die erfolgreiche Entwicklung der heimischen Wirtschaft und die erfolgreiche Arbeit des Kommunalen Jobcenters haben in den vergangenen sieben Jahren zu einer positiven Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt geführt. Im Monat August betreute der Fachbereich Arbeit im Landratsamt noch 2679 Bedarfsgemeinschaften und 1549 Arbeitslose im SGB-II-Bereich. Zum Vergleich: Als das Kommunale Jobcenter im Jahr 2012 die Aufgabe von der Agentur für Arbeit übernahm, lagen die Fallzahlen um 40 bis 45 Prozent über dem heutigen Niveau. Auch die Anzahl an Anträgen etwa für das Arbeitslosengeld II ging in den vergangenen Jahren stetig zurück. „Derzeit haben wir etwa 100 Neuanträge pro Monat. Rund ein Drittel davon in Schmalkalden“, erklärt Steffi Ebert, Leiterin des Kommunalen Jobcenters. Aufgrund des aktuellen Bedarfs passt das Kommunale Jobcenter daher ab 1. Oktober 2019 die Öffnungszeiten in der Servicestelle des Kommunalen Jobcenters am Standort Schmalkalden an:
- Montag: 08:30 -12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30 -12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr
Wichtig: Die Öffnungszeiten der Fachdienste Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts in der Außenstelle Schmalkalden bleiben von der Änderung unberührt. Hier gelten weiterhin die allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen:
- Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
- Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Zum Hintergrund:
Grundsätzlich steht allen Bürgerinnen und Bürgern auch die Servicestelle am Standort Meiningen im Rahmen der gewohnten Öffnungszeiten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zur Verfügung. In den Servicestellen können Bürgerinnen und Bürger allgemeine Fragen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Bildungs- und Teilhabeleistungen klären, Arbeitslosengeld II oder Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen beziehungsweise über die Servicestelle einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin für Leistungsangelegenheiten oder Eingliederungsfragen vereinbaren.
Alle Eingliederungsfragen, etwa, wenn es um die Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche oder die Beantragung von Förderleistungen bei der Aufnahme einer Ausbildung geht, können über den Fachdienst Eingliederung in Arbeit an den Standorten Meiningen und Schmalkalden zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes erledigt werden. Das Gleiche gilt bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtiger Arbeit sowie Fragen, die den Bezug von Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft betreffen.