Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen und die Stadt Suhl stehen derzeit in Gesprächen im Zusammenhang mit der Auswertung des Gutachtens zu Chancen und Risiken einer Kooperation im ÖPNV. Landrätin Peggy Greiser stellt in diesem Zusammenhang aber klar, dass Kooperation nicht Subvention bedeutet. Nüchtern und sachlich betrachtet hat der Landkreis die ÖPNV-Finanzvereinbarung zwischen der Stadt Suhl und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt.
Hintergrund ist, dass die Meininger Busbetriebs GmbH (MBB) seit dem 16.10.2018 mit dem Stadtverkehr Zella-Mehlis offiziell betraut ist. Zudem muss auch der Landkreis angesichts steigender Kosten in vielen Bereichen Ausgaben stets kritisch prüfen. Die MBB erbringt direkt die ÖPNV Leistungen für den Stadtverkehr Zella-Mehlis auf den Linien I1 bis I3 (m. H. des Subunternehmers Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH (SNG)) und ist entsprechend der Konzessionsinhaber. Ebenso deckt die MBB gemäß des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) die Bedarfe des Regionalverkehrs für den Raum Zella-Mehlis und des Landkreises komplett ab und erhält entsprechend einen Betriebskostendefizitausgleich durch Kreismittel.
Es gibt keine Verpflichtung für eine Zahlung von freiwilliger ÖPNV-Finanzhilfe an eine benachbarte Behörde. Zu beachten ist hierbei auch, dass derartige Leistungen kreisumlagewirksam sind und somit letzten Endes von allen Städten und Gemeinden im Landkreis getragen werden müssen. Die Landkreise Gotha, Hildburghausen und der Wartburgkreis erhalten im Vergleich dazu auch keine Finanzhilfe für kreisgrenzenüberschreitende Linien – hier gibt es auch keine entsprechenden Forderungen. Auch stellt der Landkreis der kreisfreien Stadt Suhl und allen benachbarten Kreisen keine Rechnung für die Verkehrsleistungen auf den kreisgrenzenüberschreitenden MBB-Linien des Regionalverkehrs.
Der Kreistag des Landkreises wird im Rahmen der Haushaltsplanung stets beteiligt. Wenn der Kreistag weiterhin freiwillige Finanzhilfen an Suhl zur Erbringung von ÖPNV Leistungen zahlen möchte, kann er diese Mittel in den Haushaltsplan einbringen und mehrheitlich beschließen. Wie gesagt: Die MBB ist mit ÖPNV-Leistungen durch den Landkreis betraut und erhält hierfür Kreismittel als Betriebskostendefizitausgleich für die MBB Linien. Die Stadt Suhl trägt im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Bereitstellung eines leistungsfähigen ÖPNV-Angebotes auf ihrem Gebiet. Sie ist auch zuständiger Aufgabenträger und zuständige örtliche Behörde für den Straßenpersonennahverkehr und ist für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung auf ihrem Gebiet zuständig. Sie trägt somit die Verantwortung für Planung, Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs.
In wie weit die Stadt Suhl oder die SNG das Fahrplanangebot auf ihren Linien weiterentwickeln bzw. anpassen obliegt der zuständigen Behörde bzw. dem Suhler Stadtrat und den örtlichen Entscheidungsträgern. Der Landkreis als Aufgabenträger hat einen ÖDA an die MBB zur Erbringung von ÖPNV-Leistungen vergeben. Der Stadt- und Regionalverkehr im Raum Zella-Mehlis ist Teil des vom Kreistag vergebenen ÖDAs. Der Landkreis als Aufgabenträger wird seiner Funktion zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ÖPNV gerecht und wird auf etwaige Beförderungsbedarfe im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten mit Hilfe der betrauten MBB reagieren.