Angesichts steigender Energiepreise und im Hinblick auf die Schonung unserer Ressourcen, den Schutz des Klimas sowie regionaler Wertschöpfung, fördert der Landkreis Schmalkalden-Meiningen das besondere Engagement von Kommunen und deren nachgeschaltete Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen mit der Umsetzung von Projekten zum Thema:
Nachhaltig energieoptimiertes Bauen/Sanieren (Gebäude- und/oder Anlagentechnik)
durch die Ausschreibung eines Energie-Sparpreises.
Mit dem, in Höhe von maximal 10.000 Euro dotierten Preis (max. Gesamthöhe aller Einzel-preise!) sollen nachhaltiges, energieoptimiertes Bauen/Sanieren gewürdigt und prämiert werden.
Ausgelobt wird der Wettbewerb von Landrätin Peggy Greiser
• Welche Projekte werden gefördert?
• Erweiterung des Maßnahmezeitraums
Mit dem Energiesparpreis sollen im Zeitraum 01.01.2010 – 31.10.2019 realisierte, beispielgebende Projekte zur Energieeinsparung und nachhaltig energieoptimales Bauen ausgezeichnet werden. Mit der erstmaligen Rückdatierung des Maßnahmezeitraums soll Projektträgern, welche einen ehemaligen Bewerbungszeitraum nicht nutzen konnten, die Möglichkeit einer nachträglichen Bewerbung eingeräumt werden.
Dabei können energetisch besonders wirkungsvolle Initiativen oder Projekte, bei denen gut durchdachte Alltagslösungen im Vordergrund stehen, ebenso gewürdigt werden wie die Realisierung besonderer technischer Innovationen zur Energieeinsparung sowie Maßnahmen, bei denen auf eine zukunftsfähige, nachhaltige Energiebauweise geachtet wurde. Die Inan-spruchnahme staatlicher oder kommunaler Fördermittel (Zuschüsse, Zinsverbilligungen, etc.) ist für die Bewerbung nicht schädlich. Bereits mit dem Energie-Sparpreis prämierte oder anerkannte Projekte/ Energieeinsparmaßnahmen werden nicht berücksichtigt.
• Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Es werden nur Projekte bewertet, die im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im vorgegebenen Zeitraum umgesetzt wurden.
Die Bewerber erklären sich bereit, die Maßnahme bzw. das Projekt in geeigneter Form zur Präsentation aufzubereiten, darüber zu berichten und einer Veröffentlichung zuzustimmen.
Am Wettbewerb können teilnehmen:
• Kommunen und deren Einrichtungen sowie Institutionen und Träger sozialer bzw.
gemeinnütziger Belange
• Wirtschaftsunternehmen (z.B. Gewerbe, Handel, Hotel- und Gastronomie,
Handwerk, Industrie, etc.)
• Privatpersonen, Vereine, Gesellschaften (z.B. Mieter, Eigenheimbesitzer,
Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Vermieter, etc.)
Die Einreichung durch Dritte (z.B. Planungsbüros) mit schriftlicher Einverständniserklärung des Maßnahmenträgers ist möglich. Ebenso die Bewerbung mit mehreren Projekten.
• Was gibt es zu gewinnen?
Die Vergabe des Preises soll bis an bis zu 3 Preisträger erfolgen. Eine fachkundige Jury schlägt nach dem Mehrheitsprinzip die Höhe der Preisgelder/Anerkennungen dem Kreis- und Finanzausschuss zur Bestätigung vor. Einzelpreise/Anerkennungen ergehen maximal in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro.
Bereits gleichartig prämierte Effizienz- und Sanierungsmaßnahmen der Vorjahre bzw. über-durchschnittliches Engagement unter schwierigen baulichen Situationen im Bestand und Neubau, können durch Anerkennungen gewürdigt werden.
• Abgabeschluss: 16.12.2019
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum Abgabetermin (Poststempel) zu senden an:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Stabstelle Kreisentwicklung
Harry Ellenberger
Stichwort: Energie-Sparpreis 2020
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
bzw. bis zum gleichen Datum (Eingangsstempel) im Landratsamt in Meiningen abzugeben.
• Kriterien
Kriterien sind die Modellhaftigkeit, Nachnutzbarkeit und Innovation sowie der Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung, Klimaneutralität und Regionalentwicklung.
Die absolute Höhe der Wirkung an Energieeinsparung oder Klimawirksamkeit (z.B. kWh oder CO2) ist kein alleiniges Kriterium.
• Juryentscheid
Alle eingereichten Wettbewerbsvorschläge für den Energiesparpreis werden einer Jury zur Bewertung vorgelegt. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern des Arbeitskreises Energie des Landkreises sowie der Kreisverwaltung des Landratsamtes. Bei Bedarf kann die Jury weitere Sachverständige zur Beurteilung hinzuziehen. Die Jury befindet unter Ausschluss des Rechtsweges über die Preise/ Anerkennungen und unterbreitet ihren Vorschlag über die Preisträger dem Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Schmalkalden – Meiningen. Dieser entscheidet über die Vergabe der/des Energie-Sparpreise/s.
Ein Rechtsanspruch auf den Energie-Sparpreis besteht nicht.
• Preisverleihung
Es ist beabsichtigt, den/die Energie-Sparpreis/e im März 2020 im feierlichen Rahmen der
6. Kreis-Energie-Konferenz zu verleihen.
• Wie bewerbe ich mich?
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist der entsprechend vorgegebene Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte Unterlagen können zur Nichtigkeit der Bewerbung führen. Der Bewerbungsbogen ist erhältlich unter:
www.lra-sm.de -> BAUEN, ENERGIE und UMWELT -> Energie -> Energie-Sparpreis 2020
oder per E-Mail anfordern unter: h.ellenberger@lra-sm.de
Foto: Freudige Preisträger und Jurymitglieder des Energie-Sparpreis 2018