Die Bundesstiftung „Fonds Frühe Hilfen“ sichert die bundesweite Umsetzung der Frühen Hilfen. Sie unterstützt die Etablierung von Netzwerken Früher Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien im Bereich Früher Hilfen. Ziel der Förderung ist es, Frühe Hilfen zukünftig in ein auf Dauer angelegtes, integriertes Versorgungssystem im Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf der Grundlage des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011 einzubetten.
Gegenstand der Förderung
Frühe Hilfen sind Hilfs- und Unterstützungsangebote, die sich an Mütter bzw. Eltern ab der Schwangerschaft und/oder mit Kleinkindern bis zu einem Alter von 3 Jahren richten. Gefördert werden können nach der „Richtlinie zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen“ (ThürStAnz. Nr. 14/2018) u.a.:
– Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen
– die Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle
Dabei wird für das Jahr 2020 die Priorität in der aufsuchenden Tätigkeit im Rahmen Frühe Hilfen gesehen.
Zuwendungsvoraussetzung
Interessierte Träger sind angehalten, bis zum 18.09.2019 eine Beschreibung ihres Vorhabens einschließlich eines Kosten- und Finanzierungsplanes einzureichen. Mit der Förderung ist eine Beteiligung an festgelegten Erhebungen, Evaluationen und Berichtspflichten verbunden. Die Bedingungen und Auflagen des Landes einschließlich der Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes und des Thüringer Rechnungshofes sind einzuhalten. Zuwendungsempfänger sollen sich bei der Vergütung ihrer Fachkräfte an den Tarifverträgen öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) orientieren. Förderfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben. Der Anschaffungswert des einzelnen Gegenstandes darf 800 Euro nicht übersteigen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Über die Förderung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
Die schriftliche Antragsstellung ist bis zum 18.09.2019 unter Beifügung eines einschlägigen Kosten- und Finanzierungsplanes an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Jugend, S. Paula, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen zu richten. Ein Vordruck für den Kosten- und Finanzierungsplan kann im Internet unter:
www.lra-sm.de/kinderschutz/ auf der Startseite, rechts unter „Ausschreibung der Bundesstiftung „Fonds Frühe Hilfen“ heruntergeladen werden.