Als vorhabenbezogene, nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Freistaates Thüringen können ab dem 1. März 2019 Zuwendungen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden:
- für Photovoltaikanlagen (PV) ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent
(für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 Prozent für Photovoltaikanlagen und bis zu 50 Prozent für Photovoltaikanlagen in Kombination mit Energiespeicher) - für Energiespeicher ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent
(für Bürgerenergiegenossenschaften: bis zu 40 Prozent) - für Investitionen in Mieterstrom von bis zu 80 Prozent
- für Beratung von bis zu 80 Prozent.
Der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 Euro. Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 1.000 Euro liegen, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Bei Rückfragen steht im Landratsamt Harry Ellenberger, unter der Rufnummer: 03693/ 485 83 92 oder E-Mail: h.ellenberger@lra-sm.de, gerne zur Verfügung.
Nähere Auskünfte sowie Antragsunterlagen auch direkt von der Thüringer Aufbaubank unter: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Solar-Invest#foerderhoehe oder Kundencenter Suhl: Tel.: 03681 393311, E-Mail: kundencenter-suhl@aufbaubank.de
Foto: Photovoltaikanlage auf dem Dach des Meininger Landratsamtes