Die Vielfalt der Denkmale im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und damit das kulturelle Gedächtnis zu bewahren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalpflege. Diese gelingt nur mit Hilfe des privaten Engagements vieler Bürgerinnen und Bürger. Mit dem jährlich ausgelobten Denkmalpreis dankt der Landkreis couragierten Menschen, die ihrem Denkmal wieder zu alter Schönheit und Lebendigkeit verhelfen. Die Preisträger sind mit ihrem hohen persönlichen Einsatz Vorbilder für den Erhalt von Denkmalen im Landkreis und regen die öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Thema an. Prämiert werden maximal fünf herausragende Restaurierungen und Sanierungen, dabei richtet sich das Preisgeld nach Anzahl der Preisträger und nach den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Unterlagen rechtzeitig bis Ende August einreichen
Bis zum 31.08.2019 können sich Eigentümer, Bauherren oder Nutzer von Kulturdenkmälern für den Denkmalpreis 2019 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bewerben. Einige wenige Grundvoraussetzungen sind dabei zu beachten: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, oder die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Hingegen spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handelt.
Gesamteindruck und handwerkliche Qualität entscheidend
Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft alle Einsendungen und trifft gemeinsam mit dem Denkmalbeirat des Landkreises eine Vorauswahl. Anschließend kürt eine fachkundige, unabhängige Jury die endgültigen Gewinner. Entscheidend für die Bewertung sind das erreichte Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen in das Urteil der Jury ein. Die Preisverleihung erfolgt bis Dezember 2019 in einem festlichen Rahmen.
Auftragsmotor für die heimische Wirtschaft
Der Denkmalpreis ist eine wertvolle Würdigung und Motivation zugleich, einzigartige, von Abriss und Verwahrlosung bedrohte Gebäude und Reliquien zu bewahren. In diesem Jahr stehen sogar insgesamt 250.000 Euro für Sanierungszuschüsse im Haushalt des Landkreises zur Verfügung. Maximal 5.000 Euro kann ein Bauherr als kreislichen Zuschuss für seine denkmalpflegerischen Maßnahmen beantragen. Im vergangenen Jahr haben diesen 80 Bauherren in Anspruch genommen und Gesamtbaukosten in Höhe von fast einer Million Euro umgesetzt. „Der Zuschuss des Landkreises erweist sich als Auftragsmotor für das Handwerk und die heimische Wirtschaft. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist seit mehreren Jahren führend bei der Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen“, betont Landrätin Peggy Greiser.
Was die Bewerber beachten müssen:
Einsendeschluss ist der 31.08.2019
Die Bewerbung geht an:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
FD Bauaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Die formlosen Anträge sollen folgende Daten enthalten:
- Eigentümer, Adresse, Baujahr, Bauzeit, Hausgeschichte (wenn bekannt)
- Jahr der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen
- Gegebenenfalls Besonderheiten, während der Bauphase bzw. des Objektes
- Beteiligte Handwerker, Architekten und Ingenieure
- Aktenzeichen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder der Baugenehmigung
- Dem Antrag sind ein Arbeitsbericht und aussagekräftige Fotos im Mindestformat von 13 x 18 cm beizufügen
Foto: Das ehemalige Gasthaus „Alter Ritter“ in Walldorf gehört den Familie Krampe, die 2018 mit dem Denkmalpreis ausgezeichnet wurde. Heute sind in dem Gebäude eine Arztpraxis und Wohnungen untergebracht.