Home 9 News 9 Jobcenter bietet Online-Antragsvordrucke

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Jobcenter bietet Online-Antragsvordrucke

Der Fachbereich Arbeit –  das Kommunale Jobcenter als auch die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle werden wieder ein Stück digitaler. Sukzessive werden die Antragsvordrucke des Kommunalen Jobcenters, mittels welcher Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Leistungen nach dem SGB II beantragen können, überarbeitet und in eine elektronische Form überführt, die es ermöglicht, die Anträge künftig direkt am Computer auszufüllen.

Bildung und Teilhabe

Die neuen Antragsvordruck für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden bereits auf der Internetseite des Kommunalen Jobcenters veröffentlicht und können unter www.lra-sm.de/jobcenter im Bereich Bildung und Teilhabe/ Hinweisblätter/Anträge aufgerufen und direkt am Rechner ausgefüllt werden.

Bereits seit 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem Wohngeldgesetz, dem SGB XII oder nach § 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Es werden hierbei Leistungen für das Mittagessen in Kindertagestätten oder Schulen, Schulausflüge, Schulbedarfe, Schülerbeförderung und Lernförderung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie  Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z.B. für die Teilnahme in Vereinen, erbracht. Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen ist eine vorherige Antragstellung. Dies kann ab sofort mittels der neuen und für das gesamte Landratsamt einheitlichen Antragsvordrucke in vereinfachter Form erfolgen.

Änderungen im Bereich Bildung und Teilhabe

Der Bundesgesetzgeber hat das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe („Starke-Familien-Gesetz“) mit einer Reihe von Änderungen beschlossen. Unter anderem wird es zum 01.08.2019 im Bereich der Bildung und Teilhabe folgende Verbesserungen geben:

  • Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro. In Zukunft wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf erhöht.
  • Erhöhung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.
  • Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege.
  • Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung. Damit können auch Schülerinnen und Schüler Lernförderung erhalten, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.
  • Verwaltungsvereinfachung durch den Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen; zudem wird grundsätzlich auch die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen ermöglicht.
  • Einführung der Möglichkeit für Schulen, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zuständigen Träger abzurechnen. 

 Neue Antragsvordrucke Arbeitslosengeld II

Was für den Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bereits umgesetzt ist, soll auch für die Antragsvordrucke auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II inkl. Kosten der Unterkunft) bald Realität werden. Voraussichtlich ab Juli können die erforderlichen Antragsvordrucke online über die Internetseite des Kommunalen Jobcenters aufgerufen und ebenfalls am Computer ausgefüllt werden. Das Kommunale Jobcenter empfiehlt jedoch weiterhin die persönliche Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II in seinen Servicestellen an den Standorten Meiningen und Schmalkalden, um etwaige Fragen bereits frühzeitig klären und vor allem für den Bürger eine rechtzeitige Antragstellung gewährleisten zu können.

Bereits online veröffentlicht ist ein umfangreiches Merkblatt zu den Leistungen nach dem SGB II, welches allgemeine Informationen gibt und erste Fragen vorab klären kann.

Für alle Anfragen an die Mitarbeiter des Kommunalen Jobcenters können die Bürger des Landkreises das Online-Kontaktformular auf der Internetseite des Kommunalen Jobcenters nutzen oder zu den Öffnungszeiten persönlichen Kontakt oder telefonischen über das Servicetelefon, auch außerhalb der Öffnungszeiten mit der Rufnummer 03693 485-8444 herstellen.

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle befindet sich seit 2012 in direkter Zuständigkeit des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen und ist dort dem Fachbereich Arbeit zugeordnet.

Das Angebot der Schuldnerberatung ist für die Bürger des Landkreises freiwillig und bietet Unterstützung für diejenigen Menschen an, die mit ihrem Einkommen die vorhandenen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können und Hilfe bei der Schuldenregulierung benötigen, sprich überschuldet sind. Hilfe zur Selbsthilfe ist hierbei das erklärte Ziel. Die Bürger werden selber tätig, die Schuldnerberatung unterstützt dort, wo es erforderlich ist, zum Beispiel in der Verständigung mit Gläubigern.

Für die Anmeldung in der Schuldnerberatung steht ab sofort ein Anmeldepaket unter www.lra-sm.de/jobcenter im Bereich Schuldnerberatung/Kontakt/Anmeldung zur Verfügung. Auch dieses kann direkt ausgefüllt werden.

Für allgemeine Fragen oder Fragen im Vorfeld eines Beratungstermins können die Bürger des Landkreises auch die Telefonsprechstunde der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, jeweils am Freitag von 10 bis 12 Uhr, nutzen. Auch außerhalb dieses Zeitfensters stehen je nach Verfügbarkeit eine Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatung unter der Rufnummer 03693 485-8517 für Anfragen zur Verfügung. Gerne kann auch das Kontaktformular auf oben stehender Homepage für eine Anfrage an die Schuldnerberatung genutzt werden. Eine ausführliche Beratung erfolgt jedoch ausschließlich mit Terminvergabe, um Ratsuchende in einem angemessenen zeitlichen Rahmen individuell beraten zu können.