Bereits zum Neujahrsschwimmen in Kaltennordheim hatte Landrätin Peggy Greiser die neuen Einwohner aus Kaltennordheim herzlich im Landkreis Schmalkalden-Meiningen begrüßt. „Das Landratsamt wird alles dafür tun, um den Kreiswechsel für die Bürgerinnen und Bürger so reibungslos wie möglich zu gestalten“, unterstreicht Landrätin Peggy Greiser. Der Wartburgkreis habe beim Übergang der örtlichen Zuständigkeit volle Unterstützung zugesagt. Dazu gab es am 8. Januar 2019 ein konstruktives Gespräch von Landrätin Peggy Greiser mit dem Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs.
Grundsätzlich gilt: Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ist ab 1. Januar 2019 als Kreisverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger Kaltennordheims zuständig.
Weitere Informationen zum Landratsamt Schmalkalden-Meiningen wie etwa Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Organigramm oder Neuanträge (z.B. Waffenbehörde, Jagdbehörde, Gewerbebehörde oder Sozialbereich) sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.
Das Kreisrecht des Wartburgkreises (Satzungen und Bescheide) gilt bis zu einer Übergangszeit von längstens einem Jahr für das Gebiet der bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim fort, so schreibt es das Gemeindeneugliederungsgesetz vor. Das betrifft beispielsweise die Hortgebühren. Die vom Wartburgkreis erlassenen Bescheide behalten im Schuljahr 2018/19 ihre Gültigkeit, die Hortanträge für das Schuljahr 2019/20 sind dann im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zu stellen.
Weiterhin gelten folgende Besonderheiten:
In Sachen Abfallentsorgung hat sich der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit dem zuständigen Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach (AZV) darauf geeinigt, dass die Aufgabe der Abfallentsorgung in den bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteilen der Stadt Kaltennordheim – wie bisher vom AZV – nach dessen Satzungen bis zum 31. Dezember 2019 erfüllt wird. Der Übergang der Abfallentsorgung für die bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger AZV zum öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird im Laufe des Jahres 2019 vorbereitet und zum 1. Januar 2020 vollzogen. Vorgänge, die dennoch beim Landkreis Schmalkalden-Meiningen eingehen, werden unverzüglich an den AZV weitergeleitet. Für die Bürger der Stadt Kaltennordheim mit den ursprünglich im WAK gelegenen Ortsteilen ändert sich im Jahr 2019 nichts. Der AZV übernimmt alle Entsorgungsleistungen der verschiedenen Abfallarten. Die Abfuhr erfolgt nach den vom AZV bekannt gegebenen Terminen. Die Gebührenbescheide für das gesamte Jahr 2019 werden durch den AZV versandt. Widersprüche gegen diese Bescheide sind ebenfalls an den AZV zu senden.
Im Kfz-Zulassungsbereich wechselt die Zuständigkeit von den Zulassungsstellen des Wartburgkreises auf die Zulassungsstellen des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen. Momentan können leider noch nicht alle Vorgänge des Zulassungsrechts durch das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen bearbeitet werden. Hierzu muss erst die Datenübertragung des örtlichen Fahrzeugregisters aus dem Wartburgkreis erfolgen, die nach Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt jedoch noch mehrere Wochen dauern kann.
Dementsprechend können im Landkreis Schmalkalden-Meiningen vorerst nur folgende Zulassungsvorgänge vorgenommen werden:
- Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
- Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzung
- Ersatzscheinausstellung für externe Kennzeichen
- Vergabe von Kurzzeitkennzeichen
- Vergabe von Ausfuhrkennzeichen
- Vergabe Roter Kennzeichen sowie
- Verwertungsnachweis gelöschter amtlicher Kennzeichen.
Für alle anderen Vorgänge (wie z.B. Änderung von Fahrzeug- oder Halterdaten oder Anzeigen aller Art) muss auf den Datenbestand des örtlichen Fahrzeugregisters zugegriffen werden. Bis zur Überleitung der Daten nimmt die Zulassungsbehörde des Wartburgkreises diese Aufgaben für die Bürger und Firmen der Stadt Kaltennordheim wahr.
Wenn keine Adressänderung vorliegt, ist für Kfz-Halter aus den ehemals im Wartburgkreis liegenden Ortsteilen der Stadt Kaltennordheim keine Ummeldung bei der Zulassungsstelle notwendig. Eine Ummeldung wäre nur im Falle einer Adressänderung (z.B. Straßenumbenennungen oder Umzug) erforderlich.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax an die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wenden, damit unnötige Wege vermieden werden (Kfz-Zulassungsstelle Meiningen, Berkeser Str. 9
in 98617 Meiningen, Tel.: 03693/815112, Fax: 03693/815110, E-Mail: zulassung@lra-sm.de oder kfz-zulassung@lra-sm.de).
In vorhandenen Führerscheinen müssen im Zusammenhang mit der Gemeindeneugliederung keine Änderungen vorgenommen werden. Für Neuanträge (auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Führerscheinumtausch, Internationaler Führerschein, Fahrtenschreiberkarte, Eintragung Berufskraftfahrerqualifikation etc.) ist seit 1. Januar 2019 die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen (Außenstelle Dreißigacker, Berkeser Straße 9, 98617 Meiningen) zuständig. Die Weiterbearbeitung der laufenden Anträge des Wartburgkreises aus den Vorjahren wird unter den Fahrerlaubnisbehörden abgestimmt. Wenn die Unterlagen an den Landkreis Schmalkalden-Meiningen übersandt werden, erhalten die jeweiligen Antragsteller eine entsprechende Abgabenachricht.
Für den Bereich Krankentransport und Notfallrettung/Feuerwehr gilt, dass Notrufe wie gewohnt über die Notrufnummer 112 erfolgen und diese vorerst weiter bei der Leitstelle in Eisenach eingehen und bearbeitet werden. Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz werden somit von den Kollegen alarmiert und geführt. Grund ist die erforderliche technische Umstellung des Notrufgebietes auf die Leitstelle in Meiningen, die wohl noch einige Wochen in Anspruch nehmen wird.
Der qualifizierte Krankentransport kann bereits durch die Leitstelle Schmalkalden-Meiningen bedient werden. Bürgerinnen und Bürger können über die 03693/886000 Krankentransporte anmelden. Dies ist aber auch weiterhin über die Leitstelle Eisenach möglich.
Eine geänderte Zuständigkeit durch den Kreiswechsel Kaltennordheims ergibt sich für die Kaltennordheimer Kunden des Jobcenters des Wartburgkreises, das im Gegensatz zum Kommunalen Jobcenter in Meiningen bei der Agentur für Arbeit angesiedelt ist. Das Kommunale Jobcenter hingegen arbeitet als Fachbereich Arbeit unter dem Dach des Landratsamtes. Das Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen bearbeitet somit seit 1. Januar 2019 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Kosten der Unterkunft, Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie die Erbringung von Eingliederungsleistungen im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Jobcenters. Alle Neuantragsteller für die oben genannten Leistungen melden sich bitte ab sofort im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Kommunales Jobcenter. Die erste Anlaufstelle für alle Anliegen ist die Servicestelle im Haus 2 des Landratsamtes in Meiningen. Eine persönliche Vorsprache ist im Rahmen der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Weiterhin können Kunden das Servicetelefon mit der Rufnummer 03693/485 8444 nutzen oder per Kontaktformular über die Homepage des Kommunalen Jobcenters
www.lra-sm.de/jobcenter sowie per E-Mail an jobcenter@lra-sm.de mit dem Kommunalen Jobcenter Kontakt aufnehmen. Auf der Homepage finden Kunden ebenfalls wichtige Informationen zum weiteren Verfahren. Bereits bewilligte Leistungen nach dem SGB II werden bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraumes durch das bisher zuständige Jobcenter Wartburgkreis ausgezahlt. Parallel erfolgt die Abstimmung zwischen den Jobcentern, wie die Übernahme der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden kann. Zum weiteren Verfahren werden die Kunden persönlich informiert. Unbedingt zu beachten ist, dass mit Ablauf des jeweils aktuellen Bewilligungszeitraumes für die SGB-II-Leistungen zwingend ein Antrag auf Grundsicherung bei dem nunmehr zuständigen Leistungsträger, dem Kommunalen Jobcenter Schmalkalden-Meiningen, zu stellen ist. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den oben genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Inanspruchnahme einer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Für Fragen im Bereich der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist seit 1. Januar 2019 ebenfalls das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zuständig. Im Rahmen der Öffnungszeiten können Bürgerinnen und Bürger im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Haus 2, vorsprechen. Weiterhin sind die Mitarbeiter für Rückfragen unter 03693/485-8517 bzw. schuldnerberatung@lra-sm.de erreichbar.
Für die Übernahme bereits laufender Fälle werden Absprachen mit den bisher zuständigen Trägern getroffen.
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: (03693) 485 -0
Fax: (03693) 8485 – 8436
Internet: www.lra-sm.de
E-Mail: info@lra-sm.de