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Kaltennordheim: Landkreise sichern sich Zusammenarbeit zu

Nach der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes haben sich Landrätin Peggy Greiser und ihr Amtskollege aus dem Wartburgkreis, Reinhard Krebs, zugesichert, beim Übergang der örtlichen Zuständigkeit von Kaltennordheim ins Kreisgebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen an einem Strang zu ziehen. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaltennordheim können sich über eine funktionierende Verwaltung ihrer Kommune, auch nach dem Jahreswechsel sicher sein, darauf haben sich die beiden Kreischefs verständigt.

 

Nachdem der Antrag des Wartburgkreises auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß 

§ 26 ThürVerfGHG erfolglos blieb, steht fest, dass der Landkreis Schmalkalden-Meiningen
seit 1. Januar 2019 örtlich für Kaltennordheim zuständig ist. Den Übergang der Verwaltungszuständigkeiten wollen beide Landratsämter Hand in Hand begleiten. „Ich habe Verständnis dafür, dass der Wartburgkreis mit allen Mitteln um Kaltennordheim gekämpft hat. Nun wollen wir aber möglichst ohne Reibungsverluste den weiteren Prozess gestalten“, sagt Greiser und dankt Landrat Krebs. „Die Gesprächsoffenheit meines Amtskollegen nach mitunter emotionalen Debatten in den letzten Wochen ist keine Selbstverständlichkeit“.

 

Das Kreisrecht des Wartburgkreises (Satzungen und Bescheide) gilt bis zu einer Übergangszeit von längstens einem Jahr für das Gebiet der bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim fort, so schreibt es das Gemeindeneugliederungsgesetz vor.  Zur Erfüllung der Alarmierung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes werden beide Gebietskörperschaften kurzfristig auf Zeit geschlossene Zweckvereinbarungen schließen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Die durch den Wartburgkreis übernommenen Verwaltungsleistungen werden durch Spitzabrechnung vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen getragen – ein übliches Verfahren, welches auch bei den Gebietsveränderungen im Jahr 1994 Anwendung fand. Die Vertraglichen Vereinbarungen mit Dienstleistern zur Erfüllung des ÖPNV und der Schülerbeförderung gelten fort und werden ebenfalls zwischen den Landkreisen abgerechnet.

 

In Sachen Abfallentsorgung hat sich der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit dem zuständigen Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach (AZV) darauf geeinigt, dass die durchgängige Entsorgungssicherheit für das Gebiet der bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim ab dem 1. Januar 2019 gewährleistet und die Aufgabe der Abfallentsorgung in dem Gebiet – wie bisher vom AZV – nach dessen Satzungen bis zum 31. Dezember 2019 erfüllt wird. Der Übergang der Abfallentsorgung für die bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger AZV zum öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird im Laufe des Jahres 2019 vorbereitet und zum 1. Januar 2020 vollzogen. Vorgänge, die dennoch beim Landkreis Schmalkalden-Meiningen eingehen, werden unverzüglich an den AZV weitergeleitet.

„Zum 1. Januar 2019  heißen wir die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaltennordheim herzlich willkommen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen“, freut sich Landrätin Greiser und steht für die künftige Zusammenarbeit und für Gespräche mit der Stadt Kaltennordheim und ihren Bürgerinnen und Bürger bereit.“