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Vermehrte Krätze-Fälle in Region Schmalkalden

Die Zahl der Fälle von Scabies (Krätze) in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätten und Schulen) in und um Schmalkalden ist nach Angaben des Gesundheitsamtes weiter gestiegen. Der Fachdienst Gesundheit im Landratsamt hat bis heute 12 Uhr von etwa 120 Menschen Kenntnis, die sich wegen Scabies erkrankungsbedingt in Behandlung befinden. Eine Meldepflicht für die Krankheit besteht nur für Gemeinschaftseinrichtungen. „Nicht alle Personen, die sich behandeln lassen, sind auch erkrankt“, sagt Dipl. med. Waldemar Olk, hygieneverantwortlicher Arzt im Gesundheitsamt. „Einige lassen sich auch prophylaktisch behandeln. Wir empfehlen dies allerdings nur bei längerem Hautkontakt mit einem Erkrankten“, so Olk.

Das Gesundheitsamt steht derzeit mit den Kinderärzten sowie mit Schulen und Kitas im Altkreis Schmalkalden in engem Kontakt, um weitere Hygienemaßnahmen abzustimmen und die Verbreitung von Scabies einzudämmen. „Wir können aber alle Eltern insoweit beruhigen, dass es sich um keine gefährliche oder hochinfektiöse Krankheit handelt“, erklärt Waldemar Olk. Scabies sei zwar unangenehm,  aber gut zu behandeln und hinterlasse keine bleibenden Schäden.  

In Schmalkalden sind derzeit alle sechs kommunalen Kitas betroffen, dazu die Grundschule, das BBZ und das Gymnasium sowie weitere Einrichtungen in der Region wie der Kindergarten in Schnellbach oder die Grund- und Regelschule in Floh. In einigen Einrichtungen gibt es nur einzelne Krankheitsfälle, besonders stark sind hingegen der Kindergarten Hedwigswiese und die  Grundschule in Schmalkalden betroffen. „Alle betroffenen Einrichtungen haben detaillierte Hygienehinweise und Informationsmaterial erhalten. Aufgrund der langen Inkubationszeit von vier bis sechs Wochen sind Neuerkrankungen aber weiterhin wahrscheinlich“, erklärt Olk. Das Gesundheitsamt bietet auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-sm.de) Informationsmaterial zu Scabies an. Besorgte Lehrer, Erzieher und Eltern können sich bei Fragen ans Gesundheitsamt wenden (03693/485-8704-, 8705-, 8706).

Hintergrundinformationen zu Scabies:

Scabies wird nur durch sehr enge Kontakte, d.h. eigentlich nicht in schultypischen Situationen, übertragen. Eltern von an Scabies erkrankten Kindern sind nach § 34 Abs. 6 IfSG (Infektionsschutzgesetz) verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtungen zu informieren. Die Gemeinschaftseinrichtungen wiederum müssen lt. Gesetz das Gesundheitsamt über den Fall verständigen. Die Kinder sind solange vom Besuch der Einrichtungen ausgeschlossen, bis eine geeignete Behandlung erfolgt ist und dies durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.

Scabies (Krätzemilbenbefall) ist keine neuartige Krankheit. Krätze ist zwar eine lästige Er-krankung, aber nicht als bedrohlich einzustufen. Die juckende Hauterkrankung wird vor allem durch engen Hautkontakt bevorzugt in der Bettwärme (Kuscheln) übertragen. Eine An-steckung über Gegenstände, z.B. Wäsche kommt zwar vor, ist aber eher sehr selten. Sie kommt vor allem über gemeinsam mit dem Erkrankten benutzte Handtücher oder z.B. beim gemeinsamen Übernachten vor.

Krätze-Milben sind 0,3 bis 0,5 mm groß und graben sich nach der Infektion wochenlang durch die Hornhaut, ohne dass der Betroffene Hautveränderungen aufweist oder Juckreiz verspürt. Erst nach etwa zwei bis sechs, im Durchschnitt vier Wochen treten erste Symptome wie Juckreiz an den betroffenen Stellen auf. Vor allem nachts zeigen sich auch Hautveränderungen, die typischen Scabiesgänge: leicht gerötete, erhabene, teils geschlängelte „Striche“ auf der Haut (ca. 0,5 mm breit, bis 5 mm lang).

Wie bei anderen ansteckenden Krankheiten auch kann ein Infizierter auch schon vor dem Auftreten typischer Hautveränderungen Krätzemilben weitergeben. Die Diagnose kann von einem erfahrenen Arzt aber nur auf Grund der typischen Hautveränderungen gestellt wer-den. Daher kann eine einmalige Untersuchung in seltenen Fällen negativ sein (also keinen Befall feststellen), obwohl bereits ein Befall mit Krätzemilben vorliegt.

Vor allem bei nächtlichem massiven Juckreiz an Fingern, Handgelenken, in der Umgebung der Brustwarzen, an den Ellenbogen und in der Leistenregion muss an Krätze gedacht wer-den. Sehr selten tritt ein Hautausschlag am ganzen Körper auf. Die Ausprägung der Hauterscheinungen kann individuell stark variieren. Die Abgrenzung zu anderen ähnlich aus-sehenden Krankheitsbildern ist nur einem Arzt/einer Ärztin mit viel Erfahrung möglich. Daher ist bei entsprechendem Verdacht ein Hautarzt, Kinder- und Jugendarzt bzw. Hausarzt aufzusuchen.

Wenn durch einen Arzt oder eine Ärztin Krätzemilbenbefall festgestellt wurde, ist das kein Grund zur Panik. Es sollten jedoch unbedingt folgende Punkte beachtet werden, um zu einer möglichst raschen Ausheilung beizutragen und damit die weitere Ausbreitung zu verhindern:

Der Hautarzt, Kinder- und Jugendarzt bzw. Hausarzt wird ein gegen Milben wirksames Mittel (Salbe) verordnen. Vor der Anwendung sollten die Gebrauchshinweise unbedingt gelesen werden!

Vorsorglich sollten alle Familienmitglieder gleichzeitig behandelt werden. Enge Freunde eines betroffenen Kindes müssen über den Befall benachrichtigt werden.

Während der Behandlung sollen Unterwäsche und Kleidung alle 12 bis 24 Stunden gewechselt werden. Handtücher sollen zweimal täglich gewechselt werden. Für die sog. Entwesung der Kleidung reicht normales Waschen bei 60° C aus. Auch zweiwöchiges Einpacken der Wäsche in Plastiksäcke tötet die Milben ab. Betten, Sessel und Fußbodenbeläge müssen wiederholt abgesaugt werden. Fingernägel sollte knapp gehalten werden.

Für eine weitere Beratung und Information steht Ihnen das Gesundheitsamt zur Verfügung. Weitere (Fach-) Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de/skabies) und auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de).