Seit dem 1. Januar 2018 haben die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) des Landratsamtes die Aufgaben der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) übernommen und stehen als Ansprechpartner allen Klientinnen und Klienten zur Verfügung. Neben Kathrin Schneider, Jana Rübsam-Wolff, Evelyn Kühne und Elsa Eichler zählt auch Doris Troeger aus der Beratungsstelle Meiningen zum Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landratsamtes. Der SpDi bietet nun neben Sprechstunden im Landratsamt Meiningen und in der Außenstelle Schmalkalden auch Hausbesuche an.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen am Standort Obertshäuser Platz 1 wie folgt zu erreichen:
Kathrin Schneider und Jana Rübsam-Wolff, Haus 2, Zimmer 335, Tel.-Nr. 03693/485-8734, Doris Troeger und Evelyn Kühne, Haus 2, Zimmer 337, Tel.-Nr. 03693/485-8737. Es gelten die allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes.
In der Außenstelle Schmalkalden werden ab 09.01.2018 Außensprechstunden wie folgt durchgeführt:
dienstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
In der Außenstelle ist der SpDi im Zimmer 3.14 unter der Tel.-Nr. 03683/682-414 zu erreichen.
Zum Hintergrund: Das Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG) weist die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zu. In den Gesundheitsämtern sind zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben Sozialpsychiatrische Dienste einzurichten. Die Aufgaben der Vor- und Nachsorge können vertraglich an andere Einrichtungen freier gemeinnütziger Träger übertragen werden. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen in den vergangenen Jahren Gebrauch gemacht. Die Aufgaben der Vor- und Nachsorge waren in Meiningen der Sozialwerk Meiningen gGmbH und in Schmalkalden der Diakonischen Behindertenhilfe Bad Salzungen-Schmalkalden e. V. übertragen. Nun hat der Landkreis die Aufgabenübertragungsverträge zum 31. Dezember 2017 gekündigt und die übertragenen Aufgaben der Vor- und Nachsorge wieder zurück in das Landratsamt geholt. Nur dadurch könne die gemeinsame Erledigung aller Aufgaben nach dem ThürPsychKG – wie etwa die Rufbereitschaft der Sozialpsychiatrischen Dienstes – umfassend und vollständig gewährleistet werden.