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Richtwerte für die Kosten der Unterkunft angepasst

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind die Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft fortgeschrieben worden. Gegenwärtig werden die Richtwerte angewendet, die im Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Jahr 2015 ermittelt wurden. Die Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft hatte der Kreistag des Landkreises im Jahr 2016 beschlossen.

Um auch weiterhin eine hinreichende Versorgung der Bedarfsgemeinschaften und Personen im Sozialhilfebezug mit Wohnraum zu gewährleisten, wurden die bestehenden Richtwerte an die gegenwärtige Marktentwicklung angepasst.

Die Fortschreibung erfolgt zum 01.01.2018. Die entsprechenden Festlegungen wurden in der Dezember-Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht.   

Aktuell beinhaltet die beigefügte Tabelle die angemessene Brutto-Kaltmiete. Derzeit wird  das Papier bezüglich der Brutto-Warmmiete überarbeitet und ebenfalls zeitnah veröffentlicht.

Die Städte und Gemeinden des Landkreises sind wie folgt den Wohnungsmarkttypen zugeordnet:

 

Wohnungsmarkttyp I
Benshausen, Breitungen/Werra mit Fambach, Rosa, Roßdorf, Stadt Brotterode-Trusetal, VG „Dolmar- Salzbrücke“, Floh-Seligenthal, Grabfeld, VG „Haselgrund“, VG „Hohe Rhön“, Rhönblick, Stadt Steinbach-Hallenberg, VG „Wasungen-Amt Sand“, die von der Stadt Meiningen erf. Gemeinden Henneberg, Rippershausen, Stepfershausen, Sülzfeld und Untermaßfeld

Wohnungsmarkttyp II
Stadt Meiningen

Wohnungsmarkttyp III
Stadt Schmalkalden

Wohnungsmarkttyp IV
Stadt Oberhof, Stadt Zella-Mehlis