Die Herbst-Brenntage im Landkreis Schmalkalden-Meiningen stehen fest: Bürger dürfen die Zeit vom 21. bis 24. Oktober 2015 ein letztes Mal für das Verbrennen von unbelastetem und trockenem Baum- und Strauchschnitt nutzen. Ab 2016 ist dies nicht mehr möglich. Gemäß des geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes wird es in ganz Thüringen keine Brenntage für Gartenabfälle mehr geben. Demnach sind alle Thüringer Kommunen bereits seit Jahresbeginn 2015 verpflichtet, Bioabfälle, wozu auch pflanzliche Abfälle gehören, getrennt zu sammeln und im Sinne einer Erhöhung der Ressourceneffizienz zu verwerten.
Für dieses Jahr hatte das Land letztmalig einmal eine Ausnahmeregelung gefunden. Die Terminierung der Herbst-Brenntage und die zu beachtenden Vorgaben werden in einer Allgemeinverfügung im nächsten Amtsblatt des Landkreises am 16. Oktober veröffentlicht. „Die Allgemeinverfügung des Landkreises legt genauestens fest, wo und unter welchen Voraussetzung das Verbrennen erlaubt ist“, informiert Evelyn Warmuth, Fachdienstleiterin Abfall und Altlasten im Landratsamt. Da es in dieser Zeit bekanntermaßen viele Beschwerden gibt, bittet sie dringend, die Regelungen einzuhalten. „Keinesfalls dürfen Äste verbrannt werden, die frisch abgeschnitten wurden und somit zu viel Feuchtigkeit enthalten. Auch wer Mindestabstände ignoriert, mit unerlaubten Stoffen oder außerhalb der erlaubten Zeit zündelt, der riskiert hohe Bußgelder“, warnt Warmuth vor unerwünschten Folgen.
Diese Vorgaben sind zu beachten:
- Verbrennen ist nur außerhalb bebauter Ortschaften erlaubt. In den Gemarkungen Meiningen, Helba, Welkershausen, Berkes, Reumles sowie Zella-Mehlis und Oberhof ist es komplett untersagt.
- ausschließlich trockenes Material, das auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken angefallen ist, darf verbrannt werden
- das Material ist umzuschichten, um Tiere, die sich dort möglicherweise versteckt haben, nicht zu gefährden
- Zum Schüren des Feuers dürfen keine häuslichen Abfälle, Mineralölstoffe, Reifen, behandelte Hölzer usw. benutzt werden
- die Nachbarschaft oder Allgemeinheit sollten sich nicht belästigt fühlen, Gefahren oder Beeinträchtigungen (z.B. durch Rauch, Funkenflug) sind zu vermeiden
- Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu versehen und anschließend mit ausreichend Erde zu bedecken oder mit Wasser zu löschen.
- die Feuerstelle ist zu überwachen bis die Glut vollständig erloschen ist. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.
Mindestabstände für das Verbrennen:
- 100 Meter zu Waldflächen
- 50 Meter zu öffentlichen Straßen
- 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben mit explosionsgefährlichen oder brennbaren Stoffen
- 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs
- 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden, Gebäuden mit weicher Überdachung oder brennbarer Außenverkleidung
- 5 Meter zur Grundstücksgrenze
- 1,5 km zu Flugplätzen
Zur Entsorgung von Gartenabfällen empfiehlt die Kreisverwaltung drei umweltfreundliche Alternativen:
- Kompostierung auf dem eigenen Grundstück
- Abgabe an die Annahmestelle der jeweiligen Kommune (bis 100 kg pro Person/Jahr)
- Verwertung in einer Kompostieranlage
Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und Entsorgungsmöglichkeiten gibt es im Internet (www.lra-sm.de), per E-Mail: fd.abfall@lra-sm.thueringen.de oder unter Tel. 03693/485361.
Zu Download: